1. Oktober 2020 / Meldung der Stadt Beckum

Coronaschutzverordnung ab 1. Oktober

Meldung der Stadt Beckum

Ab heute gilt für Nordrhein-Westfalen eine neue Coronaschutzverordnung. Insbesondere private Feiern außerhalb von Wohnungen, etwa in Gaststätten oder Sälen, werden dort neu geregelt. Wer beispielsweise eine Hochzeit, ein Jubiläum, einen runden Geburtstag, eine Taufe oder aber auch eine Beerdigung plant, muss seine Veranstaltung spätestens 3 Tage zuvor beim Fachdienst Recht und Ordnung schriftlich anzeigen, wenn mehr als 50 Gäste erwartet werden. Ein Formular steht unter www.beckum.de abrufbereit. Kurzfristig geplante Veranstaltungen bis zum 3. Oktober sollen möglichst umgehend angezeigt werden. Veranstaltungen dieser Art sind weiterhin mit einer Teilnehmerzahl bis 150 Personen zulässig, sofern die Infektionszahlen nicht stark ansteigen. Die Listen mit den Kontaktdaten der Teilnehmenden müssen den Tatsachen entsprechen und sind während der Veranstaltung zu aktualisieren. Ansonsten droht den Veranstaltern ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro.

Bei Feiern in privaten Räumen gilt weiterhin der dringende Appell der Landesregierung, im Sinne der Verordnung zu handeln und die Zahl von Feiern und Gästen einzuschränken. Die aktuellen Erfolge sollten in den Herbst- und Wintermonaten nicht aufs Spiel gesetzt werden.

Weiterhin maßgeblich für die gezielten Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie ist die 7-Tage-Inzidenz. Wenn innerhalb einer Woche die Zahl der Infizierten pro 100.000 Einwohnern über 35 liegt, sind Kommunen und Kreise gehalten, sich mit der Landesregierung abzustimmen. Dann sind private Feiern in Gaststätten oder ähnlichen Orten nur noch mit bis zu 50 Gästen möglich.  Ab einer 7-Tage-Inzidenz von 50 dürfen nur noch 25 Personen an privaten Feiern teilnehmen, sofern kein zugelassenes Hygienekonzept vorliegt.

Das Kreisgesundheitsamt meldete am Donnerstag (1. Oktober) 63 aktive Coronafälle im Kreis Warendorf. Das ist ein Fall mehr als noch am Vortag. In Beckum sind es 5 akute Fälle.

Stets gilt: Wer in Gaststätten oder bei anderen Zusammenkünften falsche Kontaktdaten hinterlässt, muss von nun an 250 Euro zahlen. Auch hierzu wird der Fachdienst Recht und Ordnung Stichproben durchführen.

Gelockert wurde die Landesverordnung im Hinblick auf die Maskenpflicht und den Mindestabstand in folgenden Situationen: Angebote der Jugendarbeit mit bis zu 30 Teilnehmenden sind zulässig, auch wenn Mindestabstände nicht eingehalten werden können. Die Rückverfolgbarkeit der Teilnehmenden ist sicherzustellen. Bei Kontaktsportarten entfällt die 30-Personen-Grenze ebenfalls bei Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit. Für alle Zusammenkünfte in geschlossenen Räumen gilt, dass ausreichend gelüftet werden muss. Bei Wochenmärkten gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen ab sofort an den Ständen, nicht mehr auf der gesamten Fläche. Weihnachtsmärkte sollen grundsätzlich unter Auflagen möglich sein. Die Stadt prüft derzeit, inwieweit die Vorgaben in Beckum umgesetzt werden können.

Die Verordnung sieht zudem explizit landesweit 5 verkaufsoffene Sonntage in der Weihnachtszeit vor. Unklar ist noch, ob die Gewerkschaft Ver.di die neuen Regelungen wie auch in früheren Fällen gerichtlich angreifen wird.

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