24. November 2021 / Meldung der Stadt Beckum

Coronaschutz: Büchereibetrieb mit 2G-Regel

Meldung der Stadt Beckum

In den Beckumer Büchereien – Öffentliche Bücherei Beckum und Stadtbücherei Neubeckum – gelten ab sofort die 2G-Regeln. Deshalb müssen alle Besucherinnen und Besucher an den Eingangstüren nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind. Kinder und Jugendliche bis 15 Jahren haben freien Eintritt, Schülerinnen und Schüler ab 16 Jahren müssen eine Schulbescheinigung vorlegen.

Aufgrund dieses zusätzlichen Arbeitsaufwandes reduziert die Öffentliche Bücherei Beckum ihre Öffnungszeiten und bleibt mittwochs- und freitagsnachmittags geschlossen. Die Öffnungszeiten in Neubeckum bleiben unverändert.

Auf dem Foto: Corinne Siebel und Stefanie Hartkopf, Mitarbeiterinnen der Stadtbücherei Neubeckum

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