26. Februar 2021 / Meldung der Stadt Beckum

Coronaregeln auch auf Sportanlagen einhalten

Stadt appelliert

Die öffentlichen Außensportanlagen der Stadt Beckum sind seit 22. Februar wieder grundsätzlich für den Individualsport im Freien geöffnet. Damit ist dort Sport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstands möglich. Die verschiedenen Personen oder Personengruppen müssen dabei dauerhaft einen Mindestabstand von 5 Metern einhalten. Darauf weist die Stadt Beckum aus gegebenem Anlass erneut hin.
 
Auf den öffentlichen Sportanlagen wurden vermehrt Gruppen von Kindern und Jugendlichen ohne den erforderlichen Abstand wahrgenommen. „Bei allem Verständnis für das Bedürfnis, sich draußen auszutoben und zu treffen, müssen wir auch hier auf die Einhaltung der Regeln bestehen“, so die Fachbereichsleiterin Bildung, Kultur und Freizeit Cornelia Baumann.
 

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