8. März 2026 / Meldung der Stadt Beckum

Beckumer Ehrenamtliche profitieren von neuen Regeln

Neue Regeln für die Ehrenamtskarte

Meldung der Stadt:

Die Zugangsvoraussetzungen für die Ehrenamtskarte haben sich in ganz Nordrhein-Westfalen geändert. Künftig genügt ein ehrenamtliches Engagement von mindestens 4 Stunden pro Woche (oder 200 Stunden im Jahr). Zudem müssen Antragstellende ihr Ehrenamt seit mindestens zwei Jahren ausüben. Eine Aufwandsentschädigung stellt dabei kein Hindernis dar, solange sie den jährlichen steuerlichen Freibetrag nicht überschreitet. Dieser liegt bei 960 Euro für die Ehrenamtspauschale und bei 3.300 Euro für die Übungsleiterpauschale.

Die Antragsformulare stehen auf der städtischen Homepage www.beckum.de bereit. Am einfachsten ist die Antragstellung über die „Ehrenamtskarten-App“. Wer die erforderlichen vier Stunden pro Woche in mehreren Organisationen leistet, sollte für jede Tätigkeit einen eigenen Antrag ausfüllen und die Unterlagen gemeinsam einreichen.

Mit der Ehrenamtskarte erhalten Inhaberinnen und Inhaber zahlreiche Vergünstigungen, etwa beim Eintritt in Museen oder bei Angeboten lokaler Partner. Weitere Beckumer Gewerbetreibende, die Vergünstigungen anbieten und damit das Gemeinwohl unterstützen möchten, können sich an die Ehrenamtskoordinatorin der Stadt Beckum wenden: Christina Kramer, kramer.c@beckum.de, 02521 29-5014.

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