Meldung der Stadt Beckum:
Ab 7. Februar 2026 gelten bundesweit neue Gebühren für die Beantragung von Personalausweisen. Die Anpassung beruht auf einer bundesgesetzlichen Regelung und ist auch für die Stadt Beckum verbindlich.
Für Personen ab 24 Jahren beträgt die Gebühr künftig 46 Euro, für Personen unter 24 Jahren 27,60 Euro. Unverändert bleibt die Gebühr für einen vorläufigen Personalausweis bei 10 Euro. Für die Erstellung eines digitalen Passbildes direkt im Bürgerbüro wird zusätzlich eine Gebühr von 6 Euro erhoben.
Grund für die bundesweite Erhöhung sind gestiegene Produktions-, Herstellungs- und Verwaltungskosten, die insbesondere bei der Bundesdruckerei anfallen.
In einigen Fällen können zusätzliche Kosten entstehen, zum Beispiel für den postalischen Versand des Ausweises oder wenn der Antrag außerhalb der zuständigen Behörde gestellt wird.





