Es folgt eine Meldung der Stadt Beckum:
Für die kommenden Rats- und Ausschusssitzungen der Stadt Beckum gilt seit Inkrafttreten der neuen NRW-Coronaschutzverordnung die sogenannte 3G-Regel. Maßgeblich dafür ist, dass der Inzidenzwert von 35 überschritten ist. Nur wer nachweisen kann, dass er geimpft, getestet oder genesen ist, kann an den Sitzungen teilnehmen. Nicht immunisierte Personen müssen einen negativen Antigen-Schnelltest (kein Selbsttest) vorweisen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Vor Ort gibt es keine Testmöglichkeit.
Das Büro des Rates und des Bürgermeisters der Stadt Beckum bittet daher alle Teilnehmenden mindestens 20 Minuten vor den jeweiligen Sitzungen vor Ort zu sein.
Die Mitglieder des Schul-, Kultur- und Sportausschusses, der am Mittwoch, den 25. August zu einer Sondersitzung zusammenkommt, wurden gesondert über die neue Regel informiert. Selbstverständlich gilt auch die Maskenpflicht weiter.