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19. April 2024 WHO empfiehlt nach Vogelgrippe-Fund pasteurisierte Milch Nach der Entdeckung des Vogelgrippevirus in unpasteurisierter Milch in den USA taucht die Frage auf: wie sicher ist Milch? Die WHO empfiehlt pasteurisierte Produkte.
19. April 2024 Lyriden am Nachthimmel - Chancen auf Sternschnuppen Jedes Jahr zieht die Erde auf ihrer Umlaufbahn durch Kometentrümmer. In Kürze könnten die Lyriden zu beobachten sein.
19. April 2024 Küsten-Kinderstube: Junge Weiße Haie sind gern nah am Strand Ausgewachsene Weiße Haie haben fast keine natürlichen Feinde - ihr Nachwuchs aber schon. Das könnte ein Grund dafür sein, dass sich Jungtiere gern in Küstennähe aufhalten. Doch es gibt weitere Aspekte.
Die Landesregierung hat die Coronaschutzverordnung angepasst. Demnach bleiben die Regelungen im Wesentlichen bestehen. Anpassungen wird es ab dem 22. Februar für Grundschulen, Förderschulender Primarstufe, Abschlussklassen und im Bereich Freizeitsport im Freien geben. Ab dem 1. März können Friseur- und Fußpflegedienstleistungen wieder mit Terminvereinbarung angeboten werden. Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann meinte dazu laut einer Pressemitteilung der Landesregierung: „Die Öffnungsschritte müssen jetzt mit Augenmaß und schrittweise erfolgen. Wenn wir allzu voreilig öffnen würden, würden wir die bisherige Eindämmung des Infektionsgeschehens riskieren. Die aktuelle Tendenz zur Stagnation der Infektionszahlen und diesich offenbar weiter ausbreitenden Virus-Mutationen machen mir Sorgen. Wir werden daher in Nordrhein-Westfalen in den kommenden Tagen und Wochen erste vorsichtige Schritte gehen. Ich weiß, dass viele Unternehmen dringend auf weitere Öffnungen warten und hoffe, dass wir hierfür bis Anfang März durch Disziplin, fortschreitende Impfungen und mehr Testungen die Grundlage legen können.“ Vor diesem Hintergrund passt die Landesregierung die Coronaverordnungen in folgenden Bereichen an: Wiedereinstieg in Modelle des Präsenz- oder WechselunterrichtsWie bereits vom Schulministerium bekannt gegeben, starten am kommenden Montag die Grundschulen, die Förderschulen der Primarstufe und die Abschlussklassen wieder mit dem Unterricht in Präsenz- oder Wechselmodellen. Dabei gelten gerade im Hinblick auf möglicherweise ansteckendere Virusmutationen hohe Infektionsschutzanforderungen. So kommen festen Gruppen und dem Maskenschutz eine erhöhte Bedeutung zu. Daher muss überall im Schulgebäude grundsätzlich eine medizinische Maske getragen werden, wie dies bereits aus den Lebensmittelgeschäften und dem öffentlichen Personennahverkehr bekannt ist. Kinder bis einschließlich Klasse 8 können eine Alltagsmaske tragen, wenn die medizinische Maske wegen der Größe nicht passt. Außerschulische Bildungsangebote und Präsenzunterricht für AbschlussklassenDie vom Schulministerium besonders geförderten Kurse zum Ausgleich von pandemiebedingten Bildungsnachteilen sind ebenso wieder zulässig wie die schulnahen Angebote für Kinder und Jugendliche in Flüchtlingseinrichtungen.Wie in den Schulen dürfen auch in anderen staatlichen und sonstigen Bildungsgängen die Abschlussklassen beziehungsweise die letzten Ausbildungsabschnitte in Präsenz erfolgen, um eine gleichberechtigte Vorbereitung auf Schul- und Berufsabschlüsse zu ermöglichen. Dabei sollten möglichst große Räume genutzt werden. Auch ergänzende Bildungsangebote zulässigFür Kinder bis ins Grundschulalter ist ab Montag auch musikalischer Unterricht als Einzelunterricht wieder zulässig. Im Freien können zudem auch andere Bildungsangebote im Einzelunterricht wieder durchgeführt werden (zum Beispiel Schulungen für Tierhalter). Diese Regelung entspricht der Freigabe der Sportausübung unter freiem Himmel (siehe unten). Friseurdienstleistungen, FußpflegeAb dem 1. März dürfen Fußpflege- und Friseurdienstleistungen wieder angeboten und in Anspruch genommen werden. Nun müssen bei Friseurenauch medizinische Masken eingesetzt werden. Die Behandlung im Salon setzt eine vorherige Anmeldung voraus. Dienstleistungen der nichtmedizinischen Fußpflege können angeboten und müssen zuvor gebucht werden. Einrichtungen für andere nicht medizinisch erforderliche Dienstleistungen wie Kosmetik-, Nagel- und Tattoostudios bleiben zunächst bis zum 7. März geschlossen. Freizeitsport im FreienDer Sport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes auf Sportanlagen unter freiem Himmel einschließlich der sportlichen Ausbildung im Einzelunterricht ist ab dem 22. Februar wieder zulässig. Zwischen den verschiedenen Personen oder Personengruppen, die gleichzeitig Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel treiben dürfen, ist dauerhaft ein Mindestabstand von 5 Metern einzuhalten. Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen (Umkleiden, Duschen) ist nach wie vor verboten. Frühlingsblüher und Saatgut dürfen verkauft werdenNeben Schnittblumen und kurzfristig verderblichen Topfpflanzen dürfen saisonbedingt künftig auch Gemüsepflanzen und Saatgut (Samen, Zwiebeln, Pflanzkartoffeln etc.) verkauft werden. Diese Waren einschließlich des unmittelbaren Zubehörs dürfen auch von Bau- und Gartenmärkten verkauft werden. Solche Märkte müssen den Verkauf an Privatleute aber dann ausschließlich auf diese Waren begrenzen und dürfen dabei ausdrücklich keine anderen Sortimente verkaufen. Weiterhin regelmäßige Testungen in SchlachthöfenDie Verpflichtung von Schlachthöfen und ähnlichen Betrieben zur regelmäßigen Testung der Beschäftigten wird nochmals verlängert. Hier können nunmehr auch Coronaschnelltests zum Einsatz kommen. Testungen in PflegeeinrichtungenAb kommendem Montag muss das Pflegepersonal in stationären und ambulanten Einrichtungen bereits jeden zweiten Tag auf das Virus (schnell-)getestet werden. Bislang genügten die Kontrollen an jedem dritten Tag. Infektionsgeschehen in BeckumIn Beckum sind aktuell 44 Personen akut mit dem Virus infiziert (Stand 19. Februar). Die 7-Tages-Inzidenz auf 100 000 Einwohner liegt mit 89,6 über dem Kreisdurchschnitt (73,4). Das Infektionsgeschehen in Beckum weist weiterhin keine räumlichen Schwerpunkte aus. Es ist davon auszugehen, dass viele Ansteckungen im privaten und Arbeitsbereich stattfinden. Appell des SAENicht zuletzt aufgrund der erhöhten Gefährdungen durch zunehmend auftretende Mutationen appelliert der städtische Stab für außergewöhnliche Ereignisse (SAE) daran, die einschlägigen Regelungen einzuhalten. Auch wenn das Wochenendwetter zum Aufenthalt im Freien einlädt, ist nach wie vor an die Abstandsregelungen und Kontaktbeschränkungen zu denken. Bei ehrenamtlichen Fahrtdiensten (etwa zum Impfzentrum des Kreises Warendorf) darf die Abstandsregelung unterschritten werden. Damit erfuhr die Coronaschutzverordnung eine Präzisierung. Wichtig ist, dass während der Fahrt eine medizinische Maske getragen wird. Auch hat die Landesregierung präzisiert, dass Modelle mit Ausatemventil ausdrücklich nicht zu den medizinischen Masken zählen, die in bestimmten Bereichen getragen werden müssen. Solche Masken wurden zuletzt vereinzelt im Stadtgebiet angetroffen.