In seiner Sitzung am 19.12.2017 hat der Rat der Stadt Beckum einen Bedarf zur Schaffung von jährlich 70 Wohneinheiten bis ins Jahr 2035 als politisches Leitziel beschlossen.
Gemäß der Wohnbedarfsanalyse für die Stadt Beckum ist hierzu die Fläche zwischen der Neubeckumer Straße, Zementstraße und Oelder Straße („Wohnbaulandentwicklung Nord)“ für eine kurzfristige Entwicklung vorgesehen.
Die konzeptionelle Grundlage des geplanten Baugebietes soll im Rahmen eines städtebaulich-landschaftsplanerischen Wettbewerbs erarbeitet werden. Ziel des Wettbewerbsverfahrens ist es, einen qualitätsvollen städtebaulich-landschaftsplanerischen Entwurf zur Planung eines neuen Wohngebietes sowie des daran angrenzenden Freiraums zu entwickeln, der im daran anschließenden Bauleitplanverfahren planungsrechtlich umgesetzt werden soll.
Mehr Informationen zum Thema findest du auf der Internetseite der Stadt Beckum: >> www.sessionnet.krz.de oder in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am 24.6.2021, um 17.30 Uhr, in der Aula der Antoniusschule, Antoniusstraße 5-7, in Beckum.
Von Elisabeth Eickmeier