Ein Testament zu verfassen ist nicht leicht. Wen möchten man in welchem Umfang bedenken? Wen von der Erbfolge soweit als möglich ausschließen? Wie kann man Streit unter den späteren Erben oder Nichterben ausschließen? Vieles ist zu bedenken, wenn man zu Lebzeiten die Verteilung des Vermögens plant.
Anhand zahlreicher Beispiele erläutert der Rechtspfleger und Geschäftsleiter des Beckumer Amtsgerichts Hartmut Bartsch am 3.5.2022 um 19 Uhr zunächst die Erbfolge, wie sie der Gesetzgeber im Bürgerlichen Gesetzbuch vorsieht. Dann werden die formellen Bestimmungen für die wirksame Abfassung eines Testaments dargestellt, um abschließend Möglichkeiten der inhaltlichen Gestaltung einer letztwilligen Verfügung aufzuzeigen.
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