22. Januar 2021 / Lokales

Verzögerter Start von Café Huters – Vorgaben der Stadt Beckum sind noch zu erfüllen

Von Elisabeth Eickmeier

Früher war in dem Gebäude an der Neubeckumerstraße 1 eine Spielhalle und eine Gaststätte, jetzt steht an den Fenstern in großen Buchstaben „Huters Feine Sachen“. Geöffnet hat das Café, in dem es künftig einen Kioskbetrieb, einen Mittagstisch, hochwertige Weine, erlesenen Whisky, aber auch Produkte wie Gurken aus der Region zu kaufen geben soll, noch nicht.

„Eigentlich hatten wir vor das Café im November zu eröffnen, doch das war leider nicht möglich, da meine Frau und ich es verpasst hatten, das Gewerbe der Huter GmbH zu erweitern, da wir nicht wussten, dass das erforderlich ist“, erzählt Markus Huter.

Das Ehepaar hat auf den 160 Quadratmetern angemieteter Fläche mit viel Liebe zum Detail verschiedene Sitzbereiche eingerichtet, die in gemütlichen Nischen und kleinen Räumen angesiedelt sind. Auch ein Kiosk mit Lebensmitteln, die am Wochenende vielleicht fehlen, ist hier untergebracht. Während die Eltern in Ruhe Kaffee trinken und eine Waffel essen, können sich ihre Kinder in einer extra Spielecke beschäftigen.

„Eine vom Bauordnungsamt geforderte Nutzungsänderung wurde in Zusammenarbeit mit einem Architekten umgesetzt“, so Markus Huter. Auch die geforderte Barrierefreiheit soll mit einer fest zu installierenden Rampe noch erreicht werden.

„Was wir nicht verstehen ist, dass wir jetzt auch noch ein Lärmschutzgutachten beibringen sollen. Wir sind langsam am Ende und wissen nicht wie es weitergehen soll, denn auch das Gutachten ist wieder mit Kosten verbunden und wir wollen hier ja keine Kneipe betreiben“, so Huter. Die Öffnungszeiten sind von 6.30 Uhr bis 21.30 Uhr geplant. Auch sollen neue Arbeitsplätze geschaffen werden.

Claudia und Markus Huter wären für Tipps seitens der Stadt Beckum dankbar, um in dieser Zeit vielleicht ein Café to go an den Start bringen zu können und wenn die Vorschriften mit Blick auf Covid 19 gelockert werden, eine Bereicherung für Beckum zu haben.

Auf Nachfrage von „dein Beckum“ zu einem auf Facebook veröffentlichten Beitrag von Claudia Huter, in dem sie Kritik am Amt für Recht und Ordnung übt, nimmt Uwe Denkert von der Stadt Beckum wie folgt Stellung:

„Bereits am 11.12.2020 wurde Frau und Herrn Huter per E-Mail der Sachverhalt seitens der Verwaltung erläutert, nachdem sie zuvor ähnlich lautende Vorwürfe in Richtung der zuständigen Fachdienste per E-Mail an den Bürgermeister sowie weitere Mitarbeiter der Stadt Beckum geäußert hatte.

Es liegt nicht im Interesse der Stadtverwaltung Gründungsinitiativen auszubremsen. Weiterhin erfolgen Nachforderungen im Zusammenhang mit Bauanträgen nicht willkürlich, sondern immer auf gesetzlicher Grundlage. Insofern sind die Vorwürfe, die auf Facebook geäußert werden, entschieden zurückzuweisen. 

Im Gegenteil wurde Frau Huter sogar im Fachdienst Bauordnung beraten und auf die notwendigen Unterlagen und möglichen Probleme einer Nutzungsänderung von einer Spielhalle in eine Gaststätte hingewiesen, obwohl sie nicht Antragstellerin ist. Darüber hinaus hat Bürgermeister Gerdhenrich frühzeitig seinen persönlichen Referenten mit der Aufgabe betraut, sowohl mit der Familie Huter, als auch mit den zuständigen Fachdiensten im regelmäßigen Austausch zu bleiben, um das Projekt positiv zu begleiten.

Vielmehr stellt sich die Sachlage doch offenbar so dar, dass das Objekt seitens der Eheleute Huter angemietet und hergerichtet  wurde und sogar schon Werbung für das Konzept gemacht wurde, ohne zuvor abzuklären, welche Nutzungen in dem Objekt überhaupt möglich sind und welche nicht, sowie welche Schritte noch unternommen werden müssten, um die Änderung der Nutzung zu erreichen. Weil man dieses versäumte, soll nun mit der Stadtverwaltung ein Schuldiger für die Situation gefunden werden. 

Gemäß § 60 Absatz 1 der Landesbauordnung NRW bedarf eine Nutzungsänderung der Baugenehmigung. Bei der bisher in dem Objekt genehmigten Spielhalle handelt es sich eben nicht um einen Verkaufsladen beziehungsweise um eine Gastronomie. Daher ergibt sich der Tatbestand der genehmigungspflichtigen Nutzungsänderung. Dabei sind Barrierefreiheit, Immissionsschutz, Stellplatzsituation und Brandschutz zu prüfen.

Eine vorzeitige Nutzungsaufnahme gemäß § 84 der Landesbauordnung NRW setzt immer eine Baugenehmigung voraus. Da diese nicht vorliegt, kann es auch keine vorzeitige Nutzungsaufnahme geben. Die von Frau Huter für den To-Go-Betrieb immer wieder geforderte „vorläufige Baugenehmigung“ ist im Bauordnungsrecht nicht existent.

In diesem Fall gewährt das geltende Recht leider keinen Ermessensspielraum. Insofern gibt es zur Zeit keine Möglichkeit einer Öffnung für den To-Go-Betrieb. Weiterhin wurde in der E-Mail der Verwaltung darauf hingewiesen, dass bestehende gesetzliche Bedingungen natürlich für alle gelten und eingehalten werden müssen. Es wurde darüber hinaus angeboten, sich direkt mit der Fachbereichsleitung in Verbindung zu setzen, sofern weiterer Klärungsbedarf besteht. Dieses Angebot wurde nicht angenommen.

Grund dafür, dass eine Baugenehmigung noch nicht vorliegt ist, dass die Bauantragsunterlagen bis heute nicht vollständig sind. Die am 23.12.2020 nachgeforderten Unterlagen sind am 11.01.2021 eingegangen. Bei der Prüfung der eingereichten Bauvorlagen wurden erneut unvollständige Angaben zur Barrierefreiheit und widersprüchliche Aussagen in den Bauzeichnungen festgestellt. Mit dem Schreiben vom 12.01.2020 wurden entsprechend überarbeitete Bauvorlagen durch den Fachdienst Bauordnung angefordert. Diese liegen bis zum heutigen Tag nicht vor.

Trotz unvollständiger Bauvorlagen ist der Bauantrag in die vorgeschriebene Beteiligung weiterer Behörden und Dienststellen gegeben worden. Der Fachdienst Recht und Ordnung der Stadt Beckum fordert in seiner Stellungnahme für den Gastronomie-Betrieb eine Schallprognose gemäß  § 5 Absatz 1 Nr. 3 Gaststättengesetz. Dagegen wendet sich der Architekt mit Schreiben vom 20.01.2021 mit Verweis auf den Betriebscharakter und den Umgebungslärm. Der Fachdienst Recht und Ordnung wurde seitens des Fachdienstes Bauordnung um Stellungnahme gebeten. Die Vorlage einer Schallprognose wird nach Abstimmung mit der Verwaltungsspitze in vergleichbaren Fällen seit Jahren eingefordert und ist daher nicht auf eine willkürliche Forderung eines Mitarbeiters im Fachdienst zurückzuführen. Der Fachdienst Recht und Ordnung hat sich daher auch in diesem Falle an die Vorgaben und Festlegungen der Verwaltungsspitze gehalten.

Über die Erteilung einer möglichen Baugenehmigung kann erst nach Vorliegen sämtlicher Stellungnahmen der beteiligten Behörden, insbesondere der Stellungnahme des Fachdienstes Recht und Ordnung über die Prüfung der Schallimmissionsprognose, abschließend entschieden werden.“, so Denkert. 

Markus und Claudia Huter führen neben ihrem Geschäft Budenzauber auch erfolgreich den Kiosk in der Phönix und hoffen nun darauf, dass gemeinsam mit der Stadt Beckum eine Lösung gefunden wird, um alle Hindernisse, die noch da sind, zu überwinden. „Wir sind für Tipps von der Stadt Beckum in jedem Fall dankbar“, so Markus Huter.

 

Von Elisabeth Eickmeier

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