Im Schul-, Kultur- und Sportausschuss der Stadt Beckum, der am Donnerstag in der Mensa der Sekundarschule Beckum tagte, wurden die Mitglieder über die Transferierung des Baudenkmals vom Hof Hesseler in Kenntnis gesetzt.
Das Verfahren sieht vor, dass zunächst eine denkmalrechtliche Erlaubnis zur Versetzung und vorherigen Restaurierung des Baudenkmals bei der zuständigen Unteren Denkmalbehörde Beckum beantragt wird. Diese setzt sich dann mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe in Verbindung. Bei einer positiven Rückmeldung muss vor Abbau des Baudenkmals eine weitere Denkmalrechtliche Erlaubnis für die Löschung des Baudenkmals aus der Denkmalliste der Stadt Beckum beantragt werden. Anschließend kann unter bestimmten Voraussetzungen die Eintragung in der Denkmalliste der Stadt Drensteinfurt erfolgen.
Gegenwärtig befindet sich das Baudenkmal in einem vernachlässigten Zustand. Erhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen sind in den letzten Jahrzenten ausgeblieben. Der Eigentümer hat wiederholt vorgetragen, dass eine wirtschaftliche Nutzung des Baudenkmals am jetzigen Standort nicht möglich sei, weshalb jegliche Maßnahmen am Baudenkmal unzumutbar seien.
Ursächlich hierfür seien die durch die nur 100 Meter entfernt liegende Bundesautobahn 2 bedingten Emissionen (Motor-, Roll- und Strömungsgeräusche). In mehreren Ortsterminen konnte der Landschaftsverband Westfalen-Lippe sich davon überzeugen, dass diese Einschätzung nicht wiederlegt werden kann.
Wesentliche Faktoren für den Erhalt der Denkmaleigenschaft sind:
1. Eine fachgerechte Reparatur und Sicherung der Konstruktion am jetzigen Standort
2. Eine substanzschonende Versetzung auf dem Wege der Ganzteiltranslozierung
3. Die Wiederaufstellung im gleichen Kulturraum (östliches Münsterland)
Von Elisabeth Eickmeier