2. Dezember 2021 / Lokales

Verkaufsoffener Sonntag fällt aus

Am 05.12.2021

Traditionell findet am 2. Adventssonntag der Weihnachtsmarkt auf dem Beckumer Marktplatz statt. Dieser bietet zugleich den Anlass für die Sonntagsöffnung derjenigen Ladenlokale, die in unmittelbarem Zusammenhang zum Weihnachtsmarkt stehen. Die Stadt Beckum hat hierzu 2019 die Ordnungsbehördliche Verordnung zum Offenhalten von Verkaufsstellen in Beckum am 2. Adventssonntag im Zusammenhang mit der Veranstaltung Weihnachtsmarkt Beckum erlassen. Hier ist unter anderem geregelt, in welchen Fällen der unmittelbare Zusammenhang hergestellt werden kann und eine Öffnung der Läden zulässig ist. 

In diesem Jahr findet der Weihnachtsmarkt bekanntermaßen nicht wie gewohnt auf dem Marktplatz statt, sondern auf der Clemens-August-Straße und dem anliegenden Parkplatz. Somit entfällt dieser unmittelbare Zusammenhang mit dem Weihnachtsmarkt, so dass die Verordnung eine Ladenöffnung nicht gestatten kann. Die Voraussetzungen der Verordnung liegen in diesem Jahr also nicht vor.   

Damit sind Ladenöffnungen am 5. Dezember nicht zulässig. Das gilt auch für Ladenlokale, die in den vergangenen Jahren öffnen durften. Zu Grunde liegt das Ladenöffnungsgesetz NRW, das Sonntagsöffnungen grundsätzlich verbietet. Die Stadt Beckum wird das kontrollieren und gegebenenfalls durchsetzen.

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