20. Mai 2020 / Lokales

Trauungen, Picknicken und Körpernahe Dienstleistungen ab dem 20. Mai wieder erlaubt

Land NRW

Aktualisierung der Coronaschutzverordnung für Nordrhein-Westfalen:

Ab dem 20. Mai 2020 können unter Auflagen Tattoo- und Piercingstudios wieder ihre Arbeit aufnehmen, standesamtliche Trauungen können fortan auch mit Gästen stattfinden und Picknicke sind wieder im öffentlichen Raum erlaubt.

Die überarbeitete Schutzverordnung ist hier abrufbar: www.land.nrw/2020-05-19_fassung_coronaschvo_ab_20.05.2020_lesefassung.pdf

Quelle: Land NRW

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