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Es folgt eine Mitteilung der SPD-Fraktion: Im Fall des im August 2019 in Vellern tot aufgefundenen Rotmilan gibt es nun nach Auffassung von Karsten Koch eine drastische Wendung. Koch, ehemaliger SPD-Fraktionsvorsitzender in Beckum und heute Mitglied des Kreistages und Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL), war gebeten worden, sich der Sache anzunehmen und zur Klärung unbeantworteter Fragen beizutragen. Die Gruppe „Gegenwind Vellern“ hatte zudem den Verdacht gehegt, der Rotmilan sei im Zusammenhang mit der Planung für ein Windkraft-Projekt gezielt vergiftet worden. Karsten Koch wandte sich zunächst an den Kreis Warendorf und erhielt auf seine Nachfrage folgende Mitteilung: „Der Kreis Warendorf hat den am 08.08.2019 tot aufgefundenen Rotmilan dem Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Münster (CVUA) zur Untersuchung übersandt. Mit Datum vom 20.08.2019 wurde dem Kreis Warendorf ein Befundbericht des CVUA übermittelt, der eine Vergiftung des Vogels vermutet. Der Bericht führt aus, dass Probenmaterial an die Ludwig-Maximilians- Universität München (LMU) zur klärenden toxikologischen Untersuchung weitergegeben wurde. Ein Bericht der LMU wurde dem Kreis Warendorf erst auf Nachfrage Ende September 2020 vom CVUA übermittelt. Dieser bestätigte eine Vergiftung des Rotmilans mit dem Kontaktinsektizid Carbofuran.“ Diese Antwort führte zu einem erneuten Nachhaken bezüglich des Kontaktinsektizides. „In Deutschland war Carbofuran auch vor dem EU-weiten Verbot kein zugelassener Wirkstoff; bei Bedarf wurden jedoch Ausnahmegenehmigungen erteilt“, so Koch. Deshalb fragte er beim Kreis zu möglichen Ausnahmegenehmigungen nach. Dieser habe mangels Zuständigkeit keine Ausnahmegenehmigungen erteilt und erklärte: „Für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für Insektizide, die in der Landwirtschaft eingesetzt werden, ist das Pflanzenschutzamt der Landwirtschaftskammer Münster zuständig.“ Nun wurde Koch bei der Landwirtschaftskammer NRW, bei der inzwischen aus dem Pflanzenschutzamt der Pflanzenschutzdienst geworden ist, mit zwei Fragen vorstellig: „Hat die Landwirtschaftskammer NRW Ausnahmegenehmigungen für den Einsatz von Carbofuran erteilt? Was hat die Landwirtschaftskammer nach Kenntnis von dem offensichtlichen Einsatz von Carbofuran in Vellern unternommen, um diesen Einsatz künftig zu verhindern?“ Die Antwort auf diese Frage ließen einige Monate auf sich warten, aber nun gibt es eine Reaktion, die laut Koch aufhorchen lässt. Der zuständige Referent des Pflanzenschutzdienstes schreibt nämlich: „Genehmigungen von nicht mehr in Deutschland zugelassenen Pflanzenschutzmitteln erteilt der Pflanzenschutzdienst grundsätzlich nicht. Mit dem Wirkstoff Carbofuran kann ich keine Genehmigung seitens des Pflanzenschutzdienstes feststellen. Auch eine Notfallzulassung seitens des Bundesamtes für Verbraucherschutzes und Lebensmittelsicherheit (BVL) gem. Art. 53 VO (EG) 1107/2009 kann ich mit dem Wirkstoff nicht feststellen (Daten ab 2013 vorhanden). Ich halte daher eine gezielte Vergiftung mittels eines illegalen Köders für recht wahrscheinlich.“ Zwischenzeitlich hatte auch die Staatsanwaltschaft Münster ermittelt und den Fall ohne einen Verdächtigen abgeschlossen. „Die Glocke“ berichtete am 12. September 2020 dazu: „Um herauszufinden, ob am Münsteraner Institut eine Vergiftung festgestellt wurde, musste die Staatsanwaltschaft ihr Archiv bemühen. Immerhin liegt der Fall schon mehr als ein Jahr zurück, ohne dass das Ergebnis der Untersuchung je bekanntgegeben wurde.“ Im „Glocke“-Bericht wird zudem dargestellt, dass das Chemische- und Veterinäruntersuchungsamt in Münster zwar den Verdacht auf eine Vergiftung gehegt habe, die Staatsanwaltschaft aber nicht wisse, „ob der Rotmilan wirklich vergiftet worden ist“. Karsten Koch: „Der Sachverhalt zu dieser Straftat ist geradezu abenteuerlich. Der Kreis Warendorf kennt das Gift, die Staatsanwaltschaft weiß nicht, ob der Rotmilan wirklich vergiftet worden ist und die Landwirtschaftskammer hält eine gezielte Vergiftung für sehr wahrscheinlich. Aber niemand fühlt sich verantwortlich.“ Für ihn stellen sich nun u. a. folgende neue Fragen: •Wie kann es sein, dass in Vellern mit Carbofuran ein toxischer Wirkstoff eingesetztwurde und vielleicht noch wird, für den es in Deutschland keine Zulassung gegeben hatund für den die Behörden auch keine Ausnahmegenehmigung erteilt haben?•Welche Behörde wird den Einsatz von Carbofuran verfolgen und wie kann der weitereEinsatz in der Zukunft verhindert werden? •Wieso kennt der Kreis Warendorf den für den Rotmilan tödlichen Wirkstoff und dieStaatsanwaltschaft nicht? •Wird die Staatsanwaltschaft aufgrund der neuen Informationslage die strafrechtlichenErmittlungen wieder aufnehmen? Sofern der Sachverhalt mit allen seinen Fragen nicht zufriedenstellend aufgearbeitet wird, hält es Karsten Koch für nicht ausgeschlossen, über ein Mitglied des nordrhein-westfälischen Landtages die Landesregierung mit dem Thema zu befassen. „Bislang steht fest, dass ein geschützter Rotmilan durch einen nicht zugelassenen Wirkstoff offensichtlich vorsätzlich vergiftet worden ist und weder der Kreis Warendorf noch die zuständige Staatsanwaltschaft erwecken den Eindruck eines ausgeprägten Aufklärungswillens. Das ist unter keinen Umständen akzeptabel“, so der Sozialdemokrat abschließend.