20. Dezember 2021 / Lokales

Steuerkanzlei Kortmann Dünninghaus Muckelmann für Digitalisierung ausgezeichnet

Herzlichen Glückwunsch!

Wir gratulieren Kortmann Dünninghaus Muckelmann ganz herzlich zur Auszeichnung als "DIGITALE STEUERKANZLEI"!

Die Steuerberatungskanzlei Kortmann Dünninghaus Muckelmann & Partner hat von ihrem Softwarepartner Addison Wolters Klouwer die Auszeichnung „DIGITALE STEUERKANZLEI“ erhalten. Die Auszeichnung erfolgte aufgrund der hohen Anzahl von digital duchgeführten Finanz- und Lohnbuchhaltungen und Steuererklärungen in den Jahren 2020 und 2021 und die in diesem Zuge hohen Anstrengungen der Kanzlei.

Wir haben ein kleines Interview mit Markus Muckelmann (Steuerberater und Partner bei KDMP) geführt und mal genauer nachgefragt:

„Die Digitalisierung von Prozessen ist in aller Munde, auch in der Steuerberatung. Wir können unseren Mandanten 100 % digitale Prozesse bei der Lohn- und Finanzbuchhaltung, aber auch bei der Erstellung von Steuererklärungen anbieten.

Finanzbuchhaltungsunterlagen nehmen wir von einem Großteil unserer Mandanten bereits komplett digital entgegen. Diese scannen ihre Eingangs- und Ausgangsrechnungen und laden diese in ihr Mandantenportal „Addison One Click“ hoch. Im Zusammenspiel mit einem Kontoauszugsmanager und unserer Software Scannen-Buchen-Archivieren (SBA) können wir die Buchhaltung für unsere Mandanten 100 % digital abwickeln. Auswertungen zur Finanzbuchhaltung stellen wir unseren ihnen im Portal ebenfalls digital zur Verfügung.

Lohnabrechnungen können die Mitarbeiter unserer Mandanten ebenfalls digital empfangen. Jeder Mitarbeiter erhält dafür einen personalisierten Portalzugang in dem er seine Lohnabrechnung 24/7 einsehen kann. Ebenfalls erhält der Mitarbeiter über das Portal auch seine notwendigen Jahresbescheinigungen. 

Unsere Mandanten haben uns durchweg eine positive Rückmeldung zu den digitalen Lohnportalen ihrer Mitarbeiter gegeben, denn sie sparen hier wertvolle Arbeitszeit, da ein Ausdruck und die Verteilung der monatlichen Gehaltsabrechnungen durch den digitalen Prozess komplett entfällt.

Für die Erstellung der Einkommensteuererklärungen der Jahre 2020 und 2021 können wir unseren Mandanten eine „Digitale Steuerakte“ zur Verfügung stellen. Relevante Belege, wie z.B. eine Spendenquittung, die Schornsteinfegerrechnung oder auch die Kinderbetreuungskosten können mit Hilfe des Handys abfotografiert und mit unserer App sicher und datenschutzkonform in das digitale Portal hochgeladen werden. Papierbelege müssen ergo nicht mehr an uns übergeben werden.

Diese Digitalisierungsschritte haben wir als Team bei Kortmann Dünninghaus Muckelmann und Partner in den letzten Jahren erfolgreich vorangetrieben und werden dies auch in Zukunft tun."

Du möchtest mehr darüber erfahren? Dann schau doch gerne mal auf der Internetseite vorbei: >> www.stb-kdm.de oder sprich die Steuerberater und ihr Team direkt an!

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