Stellungnahme des Radfahrverein All Heil 1897/1919 Beckum e.V. zur Umsetzung des Radverkehrskonzeptes in Beckum:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
im Jahr 2022 hat der Rat der Stadt Beckum die Umsetzung des Radverkehrskonzeptes beschlossen. Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie eindringlich, die Realisierung der vorgesehenen Maßnahmen nun ohne weitere Verzögerungen voranzutreiben.
Ein Aufschieben der Maßnahmen führt nicht zu geringeren Kosten – im Gegenteil: Baumaßnahmen werden erfahrungsgemäß nicht günstiger, wenn sie verschoben werden. Gleichzeitig weist die Stadt Beckum weiterhin einen vergleichsweise geringen Anteil des Radverkehrs im Verhältnis zum Autoverkehr auf – auch im Vergleich zu anderen Städten im Kreis Warendorf. Wir geraten dadurch in einen immer größer werdenden Investitionsstau bei der Radverkehrsinfrastruktur, der voraussichtlich nie aufgeholt werden kann. Ein „Arbeitskreis Finanzwirtschaft“ würde diesen Effekt nur verstärken.
Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Stadtverwaltung bereits engagiert an der Umsetzung des Radverkehrskonzeptes einschließlich des Fahrradstraßenkonzeptes arbeitet. Dieses Engagement verdient Unterstützung und sollte nicht ausgebremst werden, denn ein hoher Radverkehrsanteil, der eng an das Vorhandensein einer qualitativ hochwertigen Radverkehrsinfrastruktur geknüpft ist, trägt zu mehr Verkehrssicherheit, Klimaschutz, Lebensqualität und Gesundheitsförderung bei und verbessert somit die Attraktivität einer Stadt deutlich. Diese Gesichtspunkte sollten auch im Hinblick auf den Schüler-Radverkehr und das Anwerben auswärtiger Fachkräfte durch die heimischen Unternehmen als besonders wichtig angesehen werden. Wenn das Radverkehrskonzept nicht wie geplant umgesetzt wird, fallen wir in diesen Belangen deutlich gegenüber anderen Städten zurück und sind somit nicht mehr konkurrenzfähig. Als Radfahrverein sehen wir die positiven Entwicklungen in anderen Städten – auch im Kreis Warendorf – sehr deutlich. Umso weniger können wir nachvollziehen, weshalb die Förderung des Radverkehrs in Beckum derzeit ins Stocken gerät. Eine konsequente Umsetzung des beschlossenen Konzeptes wäre ein wichtiges Signal für die Zukunft von Beckum.
Seit dem 01.01.2022 gilt in Nordrhein-Westfalen das Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz NRW. Ziel dieses Gesetzes ist es, den Radverkehrsanteil auf 25 % zu erhöhen. Es bildet die Grundlage für ein umweltschonendes, sicheres und nutzerorientiertes Angebot der Fahrrad- und weiteren Formen der Nahmobilität. Zudem stellt das Land finanzielle Fördermittel für die Umsetzung entsprechender Maßnahmen bereit. Allen Menschen soll ein möglichst uneingeschränkter und barrierefreier Zugang zu einer gesundheitsfördernden Verkehrsinfrastruktur ermöglicht werden. Dieses Ziel sollten wir auch in Beckum konsequent anstreben.
Wir bitten Sie daher nachdrücklich, die beschlossenen Maßnahmen zeitnah umzusetzen und die Ziele, die Sie sogar in Ihren jeweiligen Wahlprogrammen im Bereich Radverkehr aufgenommen hatten, ohne Aufschub weiter zu verfolgen.
Die Zukunft von Beckum liegt uns als Verein mit über 125-jähriger Geschichte sehr am Herzen, daher appellieren wir hier nachdrücklich an die politischen Gremien, unsere Stadt mit gemeinsamer Kraft zukunftsfähig zu gestalten!
Für einen konstruktiven Austausch stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Radfahrverein All Heil 1897/1919 Beckum e.V.
Geschäftsführender Vorstand
Isabel Barton, Helmut Knaup, Dirk Glöwing"





