7. Februar 2023 / Lokales

Stadt Beckum sucht Schöffinnen und Schöffen

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Es ist wieder soweit: Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Die Stadt Beckum sucht insgesamt 8 Frauen und Männer, die am Amtsgericht Beckum und Landgericht Münster als Vertreterin oder Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Der Rat und der Jugendhilfeausschuss der Stadt Beckum schlagen doppelt so viele Kandidatinnen und Kandidaten vor als benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Hilfsschöffen. 

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in Beckum wohnen und am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 6 Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich für die Justiz Tätige (wie Richterinnen und Richter, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete) sowie Religionsdiener sollen nicht gewählt werden.

Schöffinnen und Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, also das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Sie müssen Beweise würdigen, das heißt die Wahrscheinlichkeit beurteilen, ob sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die eine Schöffin oder ein Schöffe mitbringen muss, kann aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement resultieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Schöffinnen und Schöffen in Jugendstrafsachen sollen in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen. 

Das verantwortungsvolle Ehrenamt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.

Schöffinnen und Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff in das Leben anderer Menschen durch das Urteil. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden, etwa wenn der Angeklagte aufgrund seines Verhaltens oder wegen der vorgeworfenen Tat zutiefst unsympathisch ist oder die öffentliche Meinung bereits eine Vorverurteilung ausgesprochen hat.

Die Stimmen der ausgebildeten Berufsrichterinnen und -richter sowie der Schöffinnen und Schöffen zählen bei der Urteilsfindung gleich viel. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Am Amtsgericht und in der Kleinen Strafkammer des Landgerichts können die Berufsrichterinnen und Berufsrichter daher von den Laien überstimmt werden. Denn dort urteilt ein Berufsrichter zusammen mit zwei ehrenamtlichen Richtern. Jedes Urteil – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch – haben die Schöffen daher mit zu verantworten. Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben.

In der Beratung mit den Berufsrichterinnen und -richtern müssen die Schöffinnen und Schöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können, ohne besserwisserisch zu sein, und sich von besseren Argumenten überzeugen lassen, ohne opportunistisch zu sein. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen sich verständlich ausdrücken, auf den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Ihnen wird daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt.

Ausführliche weitere Informationen erhalten Interessierte unter www.schoeffenwahl.de. Gezielt an jüngere Menschen richtet sich zudem die Seite >> www.schoeffenwahl2023.de. 

Interessierte bewerben sich bis zum 31. März 2023 bei der Stadt Beckum, Weststraße 46, 59269 Beckum. Bewerbungsformulare für beide Ämter stehen auf den oben genannten Internetseiten sowie unter >> www.beckum.de zum Herunterladen bereit. 

Die Bewerbungsformulare und weitere Auskünfte für die Wahl des Schöffenamts in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) erhalten Interessierte zudem beim Fachbereich Innere Verwaltung, Arnulf-Alexander Sonnenburg (02521 29-1010), sowie in Jugendstrafsachen beim Jugendamt der Stadt Beckum, Bernadette Förtsch (02521 29-5101). 

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