13. Februar 2025 / Lokales

Sicher feiern: Jugendschutz im Karneval Rosenmontag in Beckum

Kampagne „DU ENTSCHEIDEST“ und verstärkte Kontrollen für einen verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol

Während der Karnevalszeit feiern die Narren und Närrinnen ausgelassen. Besonders der Straßenkarneval gilt als Höhepunkt der 5. Jahreszeit. Kinder und Jugendliche dabei vor den Gefahren von Alkohol zu schützen – das ist nicht nur eine Aufgabe der Eltern. Die Vertreterinnen und Vertreter der Jugendämter der Städte Ahlen, Beckum und Oelde, das Amt für Jugend und Bildung, die Polizei, die Ordnungsämter sowie die Drogenberatungsstellen im Kreis nehmen diese Aufgabe ernst, insbesondere in der Karnevalszeit.

Während des Jahrestreffens „Alkohol und Jugendschutz“ stellte die Fachstelle DROBS vor, wie viele junge Menschen im vergangenen Jahr mit einer Alkoholvergiftung in die Krankhäuser eingelieferten wurden. Die Zahlen zeigten unter anderem, dass Alkoholvergiftungen bei Mädchen im Durchschnitt ca. ein bis zwei Jahre früher auftreten als bei Jungen. Erfreulicherweise ist die Gesamtanzahl im Vergleich zum Vorjahr gesunken.

Die anstehenden Karnevalstage stehen wieder im Zeichen der Kampagne „DU ENTSCHEIDEST“, die auf alkoholbedingte Beeinträchtigungen und einen verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol aufmerksam macht. Die Plakate der Kampagne hängen in der Karnevalszeit unter anderem in Bussen des ÖPNV im Kreis Warendorf.

Für Landrat Dr. Olaf Gericke ist die enge Zusammenarbeit der Jugendämter und Ordnungsämter im Kreis Warendorf mit Gesundheitsamt, Polizei und Sucht- und Drogenberatung die stabile Basis für den Jugendschutz. Deshalb müsse die erfolgreiche Präventionsarbeit im Kreis Warendorf fortgesetzt werden, so der Landrat.

Laut § 9 des Jugendschutzgesetzes ist es Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren untersagt, Alkohol in der Öffentlichkeit zu konsumieren. Ab 16 Jahren dürfen sie Bier, Wein und Sekt und ab 18 Jahren auch Spirituosen trinken. In diesem Jahr werden wieder verstärkt Kontrollen der Ordnungsämter und der Polizei in den Karnevalshochburgen stattfinden. Kinder und Jugendliche, die gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen, werden in die Jugendschutzstellen gebracht und von den Mitarbeitern der Jugendämter betreut. Dort müssen sie von ihren Eltern abgeholt werden.

Die Jugendschützer stehen wieder am Karnevalssamstag (1. März) in Ennigerloh, am Sonntag (2. März) in Everswinkel und Sünninghausen sowie am Rosenmontag (3. März) in Ahlen, Beckum, Sendenhorst, Liesborn und Warendorf bereit.

Auch über die Karnevalszeit hinaus setzen die Jugendämter im Kreis Warendorf auf Präventionsarbeit. Gerade über die Präventionsangebote in den Schulen werden viele junge Menschen erreicht.

(Kreis Warendorf)

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