17. November 2021 / Lokales

Sensibilisierung der Besuchsregelung im Beckumer Krankenhaus ab 19. November 2021

St. Elisabeth-Hospital Beckum

Ab dem 19. November 2021 ändert sich die Besuchsregelung im St. Elisabeth-Hospital Beckum unter Beachtung der Hygiene- und Infektionsschutzregeln sowie der Empfehlung des Robert-Koch-Instituts.

Neu ist, dass ein negativer Antigen-Schnelltest oder PCR-Test maximal 24 Stunden gültig ist. Somit gilt, dass ein Zutritt zum St. Elisabeth-Hospital Beckum nur unter der bundesweit geltenden 3G-Regel gestattet ist, das heißt, das Personen das Haus besuchen dürfen, bei denen 14 Tage nach vollständiger Impfung verstrichen sind, die einen maximal 24 Stunden alten negativen Antigen-Schnelltest oder PCR-Test vorweisen können oder aber, die genesen sind. Als genesen gilt man, wenn man eine vor mindestens vier Wochen ausgeheilte Covid-19-Infektion plus Impfung nach sechs Monaten nachweisen kann. Besucher*innen werden ab sofort gebeten, entsprechende Nachweise mitzubringen, um Verzögerungen beim Einlass zu vermeiden.

Neu ist ebenfalls die Voraussetzung, dass für den Besuch eine FFP2-Maske erforderlich ist. Ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz ist nicht ausreichend. Eine FFP2-Maske ist während des gesamten Aufenthaltes und auch in den Zimmern zu tragen.

Für Patient*innen auf der Intensiv- und Isolierstation gelten gesonderte Regelungen, die mit dem behandelnden Arzt abgesprochen werden müssen. Besucher*innen registrieren sich zunächst am Empfang mit der Adresse und unterziehen sich im Anschluss einem kurzen Gesundheitscheck. Um die Registrierung zu vereinfachen, ist es auch möglich, das Formular auf der Startseite des St. Elisabeth-Hospitals Beckum unter >> www.krankenhaus-beckum.de herunterzuladen und bereits ausgefüllt mitzubringen.

Weiterhin gilt, dass eine besuchende Person pro Patient*in für eine Stunde kommen darf, ohne sich vorher anzumelden. Die Besucher*innen sind aufgefordert sich dabei untereinander abzustimmen. Dabei sind jedoch die Verhaltens- und Hygienevorgaben strikt einzuhalten, um die Sicherheit für Patient*innen und Mitarbeiter*innen zu gewährleisten. Die Besuchszeiten beginnen um 14.00 Uhr, letzter Einlass ist um 17.00 Uhr.

Bei Fieber, einer Atemwegserkrankung oder Krankheitsgefühl erfolgt kein Einlass. Auch die Hände sind vor dem Besuch und nach Abschluss gründlich zu desinfizieren. Zudem muss in den Zimmern der Mindestabstand von zwei Metern eingehalten werden.

In täglicher Abstimmung mit dem Träger, der St. Franziskus-Stiftung in Münster, sowie mit dem Gesundheitsamt in Warendorf und nach den Vorsorgeempfehlungen des Gesundheitsministeriums, passt das St. Elisabeth-Hospital Beckum seine Besuchsregelung an.

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