23. August 2023 / Lokales

Regionalplan: Erweiterung der Gewerbegebiete und Siedlungspotenziale

Stadtentwicklung Beckum: Regionalplan Münsterland im Fokus

In der Ausschusssitzung für Stadtentwicklung stimmte der Rat der Stadt Beckum über die Abgabe einer Stellungnahme ab. Diese Stellungnahme wird benötigt, damit die Möglichkeit geschaffen wird, von der Bezirksregierung die Potentialbereiche für gewerbliche und industrielle Zwecke östlich des Gewebegebietes „Auf dem Tigge“ um die in der Vorlage angegebene Fläche von ca. 25 ha zu erweitern. Diese Beschlussvorlage wurde von allen Mitgliedern einstimmig angenommen.

In der Sitzung am 12. Dezember 2022 hat der Regionalrat Münster beschlossen, den Regionalplan Münsterland zu ändern, um ihn an die Vorgaben des Landesentwicklungsplans und des Bundesraumordnungsplans Hochwasserschutz anzupassen. Die Bezirksregierung hat einen Planentwurf erarbeitet, in dem der bestehende Regionalplan überarbeitet und neu strukturiert wurde. Dies beinhaltet auch die Anpassungen des Sachlichen Teilplans Energie und die weitgehend unveränderten Festlegungen des Sachlichen Teilplans Kalkstein.

Die Träger öffentlicher Belange sind aufgefordert, bis zum 30. September 2023 Stellungnahmen zum Planentwurf abzugeben. Die Verwaltung hat die betroffenen Inhalte des Änderungsverfahrens geprüft und einen Stellungnahme-Entwurf erarbeitet. Während es in vielen Bereichen des Regionalplans nur geringfügige Veränderungen gibt, sind für die Stadt Beckum insbesondere die Änderungen in Bezug auf die Flächendarstellung für die Siedlungsentwicklung und erneuerbare Energien von Bedeutung.

Die bisherige Zweckbindung der gewerblichen Sonderstandorte im Zusammenhang mit der Zementindustrie wurde aufgehoben. Im Hinblick auf die Siedlungsentwicklung haben Kommunen wiederholt darauf hingewiesen, dass die im Regionalplan dargestellten Flächen oft nicht verfügbar sind, was zu Einschränkungen in der Siedlungsentwicklung führt. Der neue Regionalplanentwurf führt sogenannte Potenzialbereiche ein, die größere Flächen für zukünftige Siedlungsentwicklung öffnen.

Die Einführung der Potenzialbereiche erhöht die Flexibilität bei der Entwicklung neuer gewerblicher Bauflächen. Es wird betont, dass die Nutzung von Potentialflächen eine schnellere und sicherere Anpassung des Regionalplans ermöglicht. Die Bezirksregierung wird die Ziele der Regionalplanung spätestens nach zehn Jahren überprüfen und Flächenkontingente entsprechend anpassen.

Text: Steffi Wellerdiek

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