5. November 2021 / Lokales

Rathaustüren ab 8. November weiter geöffnet

Verwaltungsgebäude der Stadt Beckum

Die Verwaltungsgebäude der Stadt Beckum werden ab Montag, 8. November wieder leichter zugänglich sein. Alle Dienststellen können mit oder ohne Termin aufgesucht werden.

Wer einen Termin hat, genießt allerdings den Vorteil, seine Angelegenheit planbar, direkt und ohne Wartezeit erledigen zu können. Ob Personalausweis beantragen, eine Fundsache abholen oder den Hund anmelden: Die Online-Buchung für Termine in den Bürgerbüros wurde für alle Anliegen sehr gut angenommen. Die vielen positiven Rückmeldungen der Besucherinnen und Besucher bestätigen das. Daher wird weiterhin dazu geraten, online unter www.beckum.de einen Termin zu buchen. Das hat auch den Vorteil, vorab genau zu wissen, welche Unterlagen erforderlich sind. Wer keinen Internetanschluss hat, kann telefonisch unter 02521 29-488 einen Termin in einem der Bürgerbüros vereinbaren. Für die anderen Verwaltungsbereiche sollten vorab telefonisch Termine vereinbart werden. Spontane Besuche sind selbstverständlich möglich. Dann ist mit einer Wartezeit zu rechnen.

So sehen die Öffnungszeiten ab 8. November im Einzelnen aus:

Das Bürgerbüro Beckum öffnet montags und mittwochs von 08:00 bis 13:00 Uhr, dienstags von 08:00 bis 16:30 Uhr, donnerstags von 08:00 bis 13:00 Uhr sowie von 14:00 bis 18:00 Uhr. Freitags hat das Bürgerbüro in Beckum von 08:00 bis 12:00 Uhr geöffnet sowie an jedem 2. und 4. Samstag im Monat von 09:00 bis 12:00 Uhr.

Im Bürgerbüro Neubeckum können die Besucherinnen und Besucher ihre Angelegenheiten montags, mittwochs und freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr sowie zusätzlich mittwochnachmittags von 13:30 bis 16:00 Uhr erledigen.

Die Öffnungszeiten der weiteren Dienststellen sind montags, dienstags, donnerstags und freitags von 08:30 bis 12:00 Uhr sowie dienstagnachmittags von 14:00 bis 16:00 Uhr und donnerstagnachmittags von 14:00 bis 17:00 Uhr. Das Ständehaus und das Gebäude Nordwall 2 sind am Donnerstagvormittag geschlossen.

Beim Aufenthalt in den Gebäuden sind weiterhin die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln zu beachten. Es müssen medizinische Masken getragen werden (sogenannten OP-Masken oder FFP2-/KN95-Masken).

Die für die Verwaltung bis dahin verbindliche Regelung in der Coronaschutzverordnung über den Zugang und die Kontrolle ist Anfang Oktober ersatzlos entfallen. Die nun geplante Öffnung gilt unter dem Vorbehalt künftiger Coronaregeln.  

 

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