1. Dezember 2020 / Lokales

Neue Corona-Reglungen ab heute

Bleib gesund

Ab heute und bis zum 20. Dezember gilt die erst gestern vom Land NRW veröffentlichte neue Coronaschutzverordnung. Sie sieht die folgenden Regelungen vor:

Bei privaten Treffen in der Öffentlichkeit dürfen nur bis zu 2 Haushalte mit maximal 5 Personen zusammenkommen. Dabei nicht mitgezählt werden Kinder bis einschließlich 14 Jahren. 

Eine Alltagsmaske ist nun auch auf Kundenparkplätzen und auf den Geschäftsgrundstücken zu tragen. Auf öffentlichen Parkplätzen gilt dies also nicht, auf Parkplätzen von Kaufhäusern und Lebensmittelmärkten aber schon. Auch in geschlossenen öffentlichen Räumen sind Mund und Nase zu bedecken. Dies gilt grundsätzlich auch am Arbeitsplatz, sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Das wurde bereits vielerorts so gehandhabt, wie etwa in den Verwaltungsgebäuden der Stadt Beckum.

Bei Geschäften mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern bleibt es dabei, dass  pro 10 Quadratmeter 1 Kundin oder 1 Kunde im Laden sein darf. Bei größeren Geschäften gilt für die über 800 Quadratmeter hinausgehende Fläche die Regelung von 20 Quadratmetern pro Kundin oder Kunde. Für Beckum betrifft das etwa 25 Geschäfte, wie etwa Bau- und Gartenmärkte, Lebensmittelmärkte, Elektro-, Möbel- und Bekleidungsgeschäfte. Die jeweiligen Beschränkungen müssen von den Gewerbetreibenden entsprechend organisiert werden. Die Stadt Beckum weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Kundschaft textile Mund-Nasen-Bedeckungen tragen muss. Visiere sind den Beschäftigten oder Inhaberinnen und Inhabern vorbehalten. 

Für Verwandtschaftsbesuche entfällt im Dezember das Beherbergungsverbot in Hotels oder Pensionen. Schulen und Kitas bleiben weiter geöffnet. Die Maskenpflicht gilt weiterhin auf dem Schulhof und im Unterricht ab Klasse 5. Alle Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen haben allerdings vorgezogene Weihnachtsferien ab 19. Dezember. Weitere Infos unter >> www.schulministerium.nrw.

Auch im privaten Raum wird eine entsprechende Beachtung der Regelungen der Verordnung dringend empfohlen. Dies schließt ausdrücklich die Empfehlung ein, Kontakte zu reduzieren beziehungsweise diese möglichst infektionssicher unter Beachtung der AHA-L-Regeln (Abstand halten, Hygienemaßnahmen, Alltagsmaske, Lüften) zu gestalten.

Bereits vorgestellt hat die Landesregierung die Regelungen für die Weihnachtszeit. In der Zeit vom 23. Dezember bis 1. Januar dürfen bis zu 10 Personen aus verschiedenen Haushalten im engsten Familien- oder Freundeskreis zusammen Weihnachten feiern. Auch hier kommen die Kinder bis einschließlich 14 Jahren noch hinzu. Öffentliche Feuerwerke und private Feuerwerke auf zuvor bestimmten Plätzen sollen untersagt werden. 

Die neue Coronaschutzverordnung gilt ab 1. Dezember und ist unter >> www.beckum.de/corona oder >> www.land.nrw/corona abrufbar.

Bleib gesund!

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