9. Juli 2020 / Lokales

Neue Besuchsregelung ab 9. Juli 2020

St. Elisabeth-Hospital Beckum informiert

Die Mitarbeiter des St. Elisabeth-Hospitals bedanken sich ganz herzlich bei allen Patientinnen und Patienten sowie Besuchern und Begleitpersonen, die in den letzten Wochen Verständnis für die Auflagen der Besuchssperre gezeigt haben. Aufgrund der aktuell verhältnismäßig ruhigen Lage, wird ab sofort maximal ein Besucher je Patient bereits ab dem 1. Tag nach Aufnahme zugelassen. Sprechstundenpatienten dürfen ebenfalls eine Begleitperson mitbringen. 

Folgende Regelungen bezüglich der Besuche gelten von nun an:

  • Ab dem 1. Tag des Krankenhausaufenthalts darf jeder Patient jeden Tag einen Besucher für maximal eine Stunde empfangen
  • Patienten können zwei Angehörige / Freunde als feste Besuchspersonen angeben
  • Besucher müssen sich telefonisch werktags zwischen 8 und 15 Uhr anmelden (02521 / 8418261).
  • Die Besuchszeiten sind täglich zwischen 14 und 17 Uhr
  • Die Besucher tragen während des gesamten Aufenthaltes einen Mund-Nasen-Schutz.

Daneben werden alle Besucher im Eingangsbereich registriert und einem Screening unterzogen. Auf diese Weise kann, wie in der Coronaschutzverordnung gefordert, nachvollzogen werden, welche Personen das Krankenhaus an welchen Tagen betreten hat.

Ein Besuch ist selbstverständlich nur möglich, wenn keine Symptome vorliegen, die auf eine SARS-CoV-2-Infektion hinweisen. Mit der Unterschrift wird gleichzeitig die geltende Datenschutzverordnung anerkannt, die auf der Website des St. Elisabeth-Hospitals Beckum eingesehen werden kann oder auf Wunsch ausgehändigt wird.

Trotz der beschlossenen Lockerungen rät die Krankenhausleitung weiterhin grundsätzlich von Besuchen ab. Angehörige werden gebeten, Besuche nur vorzunehmen, wenn diese absolut notwendig sind. In dringenden Fällen, wie beispielsweise dem Besuch von Palliativpatienten, können in Absprache Ausnahmeregelungen getroffen werden. 

Außerdem müssen alle Besucher einen Mund-Nasenschutz mitbringen und diesen während des gesamten Aufenthalts tragen. Auch der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen ist überall einzuhalten. 

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