20. Mai 2020 / Lokales

Neue Besuchsregelung ab 25. Mai

St. Elisabeth-Hospital Beckum

Nachdem seit Mitte März planbare, nicht lebensnotwendige Operationen, Untersuchungen und Therapien aufgeschoben wurden, läuft der Regelbetrieb im St. Elisabeth-Hospital Beckum seit einigen Wochen wieder an. Ab dem 25. Mai 2020 werden nun auch Besuche von Angehörigen unter bestimmten Auflagen wieder zugelassen. 

Der Schutz der Patientinnen und Patienten sowie der Mitarbeitenden hat dabei weiterhin oberste Priorität, weshalb ein entsprechendes Hygienekonzept erstellt wurde. Jeder Patient kann zwei Angehörige bzw. Freunde als feste Besuchspersonen hinterlegen. Ab dem 4. Tag des Krankenhausaufenthalts darf jeder Patient jeden Tag einen Besucher für maximal eine Stunde empfangen. Die tägliche Besuchszeit ist zwischen 14:00 und 17:00 Uhr; Besucher müssen sich allerdings im Vorhinein telefonisch anmelden, damit der Besuch koordiniert werden kann. Die telefonische Anmeldung ist werktags zwischen 08:00 und 15:00 Uhr unter der Telefonnummer 02521 / 841 8261 möglich. 

Weiterhin werden alle Besucher im Eingangsbereich registriert und einem Screening unterzogen. Auf diese Weise kann, wie in der Coronaschutzverordnung gefordert, nachvollzogen werden, welche Personen das Krankenhaus an welchen Tagen betreten haben. Ein Besuch ist selbstverständlich nur möglich, wenn keine Symptome vorliegen, die auf eine SARS-CoV-2-Infektion hinweisen. Mit der Unterschrift wird gleichzeitig die geltende Datenschutzverordnung anerkannt, die auf der Website des St. Elisabeth-Hospitals Beckum eingesehen werden kann oder auf Wunsch ausgehändigt wird. 

Außerdem müssen alle Besucher einen Mundschutz (Maske) mitbringen und diesen während des gesamten Aufenthalts tragen. Auch der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen ist überall einzuhalten. 

Trotz der beschlossenen Lockerungen rät die Krankenhausleitung weiterhin grundsätzlich von Besuchen ab. Angehörige werden gebeten, Besuche nur vorzunehmen, wenn diese absolut notwendig sind. In dringenden Fällen, wie beispielsweise der Besuch von Palliativpatienten, können in Absprache Ausnahmeregelungen getroffen werden.

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