2. Juli 2021 / Lokales

Lockerung der Besuchsregelung im St. Elisabeth-Hospital Beckum

Ab dem 5.Juli 2021

Ab dem 5. Juli 2021 ändert sich die Besuchsregelung im St. Elisabeth-Hospital Beckum unter Beachtung der Hygiene- und Infektionsschutzregeln sowie der Empfehlung des Robert-Koch-Instituts. 

Neu ist, dass nun wieder täglich ein Besucher pro Patient für eine Stunde kommen darf. Dabei sind jedoch die Verhaltens- und Hygienevorgaben strikt einzuhalten, um die Sicherheit für Patienten und Mitarbeiter zu gewährleisten.

Patientinnen und Patienten können,

  • nur nach telefonischer Anmeldung (02521 8418261) Montag bis Freitag in der Zeit von 8.00 bis 15.00 Uhr
  • von zwei zuvor festgelegten Personen für maximal eine Stunde
  • einen Besucher oder eine Besucherin, um 14.00 Uhr, 15.00 Uhr oder 16.00 Uhr empfangen
  • Patienten mit dem Verdacht auf oder mit bestätigter Covid-19-Erkrankung können weiterhin nicht besucht werden 
  • Besucher müssen sich am Empfang mit ihrer Adresse registrieren lassen und sich einem kurzen Gesundheitscheck unterziehen. Bei Fieber, einer Atemwegserkrankung oder Krankheitsgefühl erfolgt kein Einlass 
  • Ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz ist während des gesamten Aufenthaltes und auch in den Zimmern zu tragen. 
  • Die Hände müssen vor dem Besuch und nach Abschluss gründlich desinfiziert werden. 
  • Auch auf den Zimmern muss der Mindestabstand von zwei Metern eingehalten werden 
  • Die Cafeteria ist für Besucher noch geschlossen

In besonderen Behandlungsfällen (z.B. Kinder und Jugendliche, rechtlich Betreute, sterbende, palliativ versorgte, vollstationär behandelte psychiatrische und hochgradig dementiell erkrankten Patientinnen und Patienten) werden darüber hinaus Besuche in einem individuell zu bestimmenden Zeitrahmen ermöglicht. Dazu gehören auch Besuche von Seelsorgerinnen und Seelsorgern, Betreuerinnen und Betreuern.

Das Mitbringen von offenen Lebensmitteln und Speisen ist nicht gestattet!

Besucher, die eine Immunisierung vorweisen können, brauchen nicht getestet zu werden, dazu zählen:

  • Doppelt geimpft: Der Besucher ist bereits 14 Tage oder länger vollständig geimpft. Bei Impfungen mit Astrazeneca, Biontech oder Moderna sind dazu zwei Eintragungen im Impfpass notwendig. Wer eine Impfung mit dem Serum von Johnson&Johnson nachweisen kann, braucht dafür nur eine Eintragung. In jedem Fall muss der Abschluss der Impfung 14 Tage zurückliegen. Die Besucher werden gebeten, ihren Impfpass oder eine Bescheinigung der Impfstelle mitzubringen. 
  • Genesen: Der Besucher ist von Covid-19 genesen. Hierzu haben die zuständigen Gesundheitsämter Bescheinigungen verschickt, die am Krankenhausempfang vorgelegt werden müssen. Nach der Genesung sind diese Bescheinigungen ein halbes Jahr lang gültig. 

Von allen anderen Besuchern wird weiterhin ein negativer, zertifizierter Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden sein darf, verlangt. 

Besucher werden gebeten, entsprechende Nachweise mitzubringen, um Verzögerungen beim Einlass zu vermeiden.

In täglicher Abstimmung mit dem Träger, der St. Franziskus Stiftung in Münster, sowie mit dem Gesundheitsamt in Warendorf und nach den Vorsorgeempfehlungen des Gesundheitsministeriums, passt das St. Elisabeth-Hospital Beckum seine Vorsorgemöglichkeiten an.    

Die Patientenversorgung, inklusive der Sprechstunden, läuft wie bisher uneingeschränkt weiter.

Aktuelle und medizinisch zuverlässige Informationen zum Corona-Virus stellt das Robert-Koch-Institut auf seiner Internetseite bereit: www.rki.de

 

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