21. Januar 2021 / Lokales

Landesregierung verlängert befristetes Mietfahrzeug-Programm für Gesundheitspersonal

Die CDU-Landtagsabgeordneten Daniel Hagemeier und Henning Rehbaum

„Das nordrhein-westfälische Gesundheitspersonal kann weiterhin kostenfreie Mietfahrzeuge für den Weg zur Arbeit nutzen. Das Land hat das Sofortprogramm für bessere Mobilität von Gesundheitspersonal verlängert. Seit dem 7. Januar können berechtigte Beschäftigte Mietfahrzeuge anmieten. Die Mietdauer beträgt mindestens eine Woche und zunächst bis zu einen Monat. Das Förderprogramm ist befristet bis zum 31. März 2021.

Damit das Gesundheitspersonal sicher ans Ziel kommt, hat das NRW-Verkehrsministerium schon früh in der Corona-Pandemie ein Sonderprogramm initiiert: Alle Berechtigten können für die Fahrt zur Arbeit kostenlos ein Mietfahrzeug nutzen. Dieses Programm wurde nun verlängert.

Das Programm ist an das Personal in Kliniken, Dialysezentren, stationären Alten- und Pflegeeinrichtungen, kommunalen Gesundheitsämtern, Einrichtungen zur Betreuung von Menschen mit Behinderung und im öffentlichen Rettungsdienst gerichtet, das in diesen schwierigen Zeiten rund um die Uhr an vorderster Front steht“, so die beiden Landtagsabgeordneten Daniel Hagemeier und Henning Rehbaum

Wer das Angebot nutzen kann:

Berechtigt am Förderprogramm teilzunehmen sind alle Beschäftigten im Land Nordrhein-Westfalen, die

  • in Plankrankenhäusern,
  • in Dialysezentren,
  • in voll- oder teilstationären Einrichtungen für die Betreuung von Menschen mit Behinderung, sofern in diesen das Wohnen von Menschen mit Behinderung oder die Erbringung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben im Vordergrund stehen (In teilstationären Einrichtungen muss sich der Aufenthalt der Menschen mit Behinderung über einen nicht unwesentlichen Teil des Tages, mindestens sechs Stunden, erstrecken.),
  • in teilstationären Einrichtungen muss sich der Aufenthalt der Menschen mit Behinderung über einen nicht unwesentlichen Teil des Tages erstrecken (mind. sechs Stunden),
  • im öffentlichen Rettungsdienst,
  • in stationären Alten- und Pflegeeinrichtungen (einschließlich Kurzzeitpflege),
  • in kommunalen Gesundheitsämtern (soweit direkter Kontakt zu Corona-infizierten Personen bestehen kann)
  • in den 53 offiziellen kommunalen Impfzentren des Landes Nordrhein-Westfalen (Übersicht Impfzentren), tätig sind, soweit ihnen kein dienstlicher oder privater Pkw zur Verfügung steht.

Teilnehmen können auch Auszubildende sowie Beschäftigte, die nur vorübergehend in den o.g. Einrichtungen tätig sind (z. B Mitarbeiter von Zeitarbeitsfirmen oder Beschäftigte in Freiwilligendiensten).

Das Foto wurde noch vor der Corona-Pandemie aufgenommen.

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