Der am 26. März 2021 eingerichtete Sperrbezirk im Bereich Münster-Handorf, der wegen einem Ausbruch der Geflügelpest des Typs H5N8 in einem Hausgeflügelbestand notwendig war, wird ab Donnerstag, 15. April, aufgehoben. In diesem Gebiet gelten ab sofort die gleichen Regelungen, die schon in dem umliegenden Beobachtungsgebiet gelten.
Die Stadt Münster hatte rund um Ausbruchsbetrieb einen Sperrbezirk und ein Beobachtungsgebiet gebildet. Da diese Restriktionszone im östlichen Bereich die Grenze zum Kreis Warendorf überschreitet, wurde ein Anschlussbeobachtungsgebiet gebildet.
Der Kreis Warendorf weist darauf hin, dass die Verpflichtung zur Aufstallung von Geflügel aufgrund der aktuellen Seuchenlage weiterhin erforderlich und von dieser Aufhebungsmaßnahme nicht betroffen ist.