Die Energieversorgung Beckum (evb) möchte alle Kundinnen und Kunden, die ihre Zählerstände noch nicht gemeldet haben, daran erinnern, dies möglichst noch nachzuholen. Die ursprüngliche Frist zur Übermittlung der Zählerstände endete am 18. Dezember. Doch für eine korrekte und fristgerechte Abrechnung werden noch ausstehende Zählerstände benötigt.
Auch wenn die Frist abgelaufen ist, kannst du deine Zählerstände weiterhin unkompliziert online melden. So stellst du sicher, dass dein Verbrauch korrekt erfasst wird und es nicht zu Schätzungen oder Verzögerungen bei der Abrechnung kommt. Über den QR-Code auf dem Anschreiben zur Zählerablesung gelangen Kundinnen und Kunden direkt auf das Zählerstandsportal.
Die evb bietet dir dafür eine komfortable Möglichkeit, die Zählerstände direkt über das Kundenportal oder die Website zu übermitteln.
Zögere nicht und melde deine Zählerstände jetzt.







