22. Oktober 2020 / Lokales

Besucherregelung des St. Elisabeth-Hospitals Beckum wird geändert

Schutz der Patienten und Mitarbeiter im Fokus

Aufgrund der aktuellen Lage wird die Besucherregelung des St. Elisabeth-Hospitals Beckum ab Freitag, den 23. Oktober 2020 geändert. Die Patientenversorgung, inklusiv der Sprechstunden, läuft wie bisher uneingeschränkt weiter. 

„Um auch weiterhin die Risiken einer Übertragung des Corona-Virus so gering wie möglich zu halten, haben wir zum Schutz unserer Patientinnen und Patienten sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die verbindlichen Regeln geändert“, so der Ärztliche Direktor, Guido Boucsein.

Ab dem 4. Tag des Krankenhausaufenthalts darf jeder Patient Besuch empfangen. Dabei sind zwei Besuche pro Woche möglich. Jeder Patient kann einen oder zwei Besucher angeben, pro Tag darf allerdings nur eine Person anwesend sein. Die Besuchsdauer ist auf eine Stunde beschränkt und die Besuchszeit liegt täglich zwischen 14 und 17 Uhr. Die Besucher müssen sich vorab telefonisch montags bis freitags zwischen 8 und 15 Uhr unter der Telefonnummer 02521  8418261 anmelden. 

Ausnahmen gelten lediglich für Palliativpatienten und sterbende Patienten. Außerdem ist es unseren geriatrischen Patienten gestattet bereits innerhalb der ersten drei Tage ihres stationären Aufenthalts einmalig Besuch zu empfangen, da dieser bei der Anamnese unterstützt. 

Jeder Besucher muss sich am Eingang registrieren und die geltenden Hygienevorschriften beachten. 

„Der Schutz unserer Patienten und Mitarbeiter steht im Vordergrund“, so der Ärztliche Direktor. Als hygieneverantwortlicher Arzt hat er gemeinsam mit der Hygienefachkraft des Hauses, Frau Ulla Altewischer, in den letzten Monaten alle Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) umgesetzt und ein äußerst umfangreiches Schutzkonzept für die gesamte Klinik eingeführt. Hierzu gehört auch die restriktive Besucherregelung, die nun nochmals angepasst werden musste.   

„Wir möchten in dieser ganz besonderen Zeit um mehr Verständnis in der Bevölkerung werben“, so Guido Boucsein, der sich hinter die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stellt, die im Eingangsbereich in seinen Augen gute Arbeit leisten. „Alle Besucher werden registriert und einem Screening unterzogen. Auf diese Weise kann, wie in der Coronaschutzverordnung gefordert, nachvollzogen werden, welche Personen das Krankenhaus an welchen Tagen betreten haben. Ein Besuch ist selbstverständlich nur möglich, wenn keine Symptome vorliegen, die auf eine SARS-CoV-2-Infektion hinweisen. Besucher haben während des gesamten Aufenthaltes einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. 

Trotz der bestehenden Besucherregelung rät die Krankenausleitung weiterhin grundsätzlich von Besuchen ab. Angehörige werden gebeten, Besuche nur vorzunehmen, wenn diese absolut notwendig sind.

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