30. Juli 2020 / Lokales

Besucher des St. Elisabeth-Hospitals Beckum werden um Verständnis gebeten

Schutz der Patienten im Fokus

„Der Schutz unserer Patienten steht im Vordergrund“, mit diesen Worten eröffnete der Ärztliche Direktor, Guido Boucsein, das heutige Pressegespräch. Als zeitgleich hygieneverantwortlicher Arzt hat er gemeinsam mit der Hygienefachkraft des Hauses, Frau Ulla Altewischer, in den letzten Monaten alle Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) umgesetzt und ein äußerst umfangreiches Schutzkonzept für die gesamte Klinik eingeführt. Hierzu gehört auch die restriktive Besucherregelung, die nach und nach etwas gelockert werden konnte.   

Die Mitarbeiter des St. Elisabeth-Hospitals Beckum bedanken sich ganz herzlich bei allen Patientinnen und Patienten sowie Besuchern und Begleitpersonen, die in den letzten Wochen Verständnis für die Auflagen im Zusammenhang mit Besuchen im Krankenhaus gezeigt haben. Leider kommt es jedoch auch vor, dass Personen mit den Vorschriften nicht einverstanden und manchmal sogar verärgert sind, was sehr bedauerlich ist.

„Wir möchten in dieser ganz besonderen Zeit um mehr Verständnis in der Bevölkerung werben“, so der Ärztliche Direktor, Guido Boucsein, der sich hinter die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stellt, die im Eingangsbereich in seinen Augen gute Arbeit leisten. „Alle Besucher werden registriert und einem Screening unterzogen. Auf diese Weise kann, wie in der Coronaschutzverordnung gefordert, nachvollzogen werden, welche Personen das Krankenhaus an welchen Tagen betreten haben. Ein Besuch ist selbstverständlich nur möglich, wenn keine Symptome vorliegen, die auf eine SARS-CoV-2-Infektion hinweisen. Erlaubt ist derzeit auch eine Begleitperson pro Patient mitzubringen. Besucher haben allerdings während des gesamten Aufenthaltes einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. 

Ab dem 1. Tag des Krankenhausaufenthalts darf jeder Patient jeden Tag einen Besucher für maximal eine Stunde empfangen. Dabei können Patienten zwei Angehörige oder Freunde als feste Besuchspersonen angeben, die sich telefonisch montags bis freitags zwischen 8 und 15 Uhr unter der Telefonnummer 02521  8418261 anmelden können. Die Besuchszeiten liegen dabei täglich zwischen 14 und 18 Uhr, der letzte Einlass ist um 17 Uhr. „Diese Regelung führt in manchen Fällen zu Unverständnis, wenn der Patient am Wochenende aufgenommen wird, denn eine Terminvereinbarung für einen Besuch kann dann erst wieder am Montag erfolgen“, erklärt Beate Daut, die derzeit im Eingangsbereich tätig ist. 

„Wir verstehen, dass die Situation für Angehörige sehr belastend ist, jedoch dienen diese Regeln und ein im Haus gültiger Hygieneplan dazu, all unsere Patienten und Mitarbeiter vor einer Infektion zu schützen“, so Ulla Altewischer. „Uns ist es wichtig, dass sich die Menschen, die sich bei uns im Krankenhaus aufhalten und das gilt sowohl für Patienten als auch für Mitarbeiter, den bestmöglichen Schutz erhalten und sich sicher fühlen können“ betont Guido Boucsein.

„Um unseren Patientinnen und Patienten größtmögliche Sicherheit vor einer Ansteckung zu geben, haben wir das Krankenhaus in Unterbringungsbereiche aufgeteilt. In einem Bereich befinden sich positiv auf COVID-Getestete, in einem zweiten die Patientinnen und Patienten, bei denen ein Verdacht auf eine COVID- Infektion vorliegt und einen Nicht-COVID-Bereich, analog der Empfehlung des RKI.

Guido Boucsein hebt das streng organisierte und bisher gut funktionierende Ausbruchsmanagement im St. Elisabeth-Hospital Beckum noch einmal ausdrücklich hervor. „Das macht es nunmehr möglich, dass wir aufgrund des aktuellen Geschehens nur einen Stationsbereich sperren mussten“, so der Ärztliche Direktor.

Seit Beginn der Pandemie sind zudem die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Klinik aufgefordert, sich selbst strengstens zu beobachten und bei Symptomen wie Fiebergefühl, Rachenentzündung, Husten und/oder Geschmacksverlust diese noch vor einem anstehenden Dienstbeginn abklären zu lassen. 

Trotz der beschlossenen Lockerungen rät die Krankenausleitung weiterhin grundsätzlich von Besuchen ab. Angehörige werden gebeten, Besuche nur vorzunehmen, wenn diese absolut notwendig sind. In dringenden Fällen, wie beispielsweise dem Besuch von Palliativpatienten, können nach Absprache jedoch Ausnahmeregelungen getroffen werden.

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