11. Dezember 2021 / Lokales

Bei der Stadtverwaltung gilt ab Montag 3G

Zugang zu den Dienstgebäuden der Stadt Beckum

Zum Schutz der Besucherinnen und Besucher und des Personals der Stadt Beckum haben ab Montag, 13. Dezember bis auf Weiteres nur noch Geimpfte, Genesene oder negativ Getestete Zutritt zu den Dienstgebäuden. Die Kontrolle des 3G-Nachweises erfolgt in der Regel am jeweiligen Arbeitsplatz. Für die Dienstleistungen des Bürgerbüros Beckum wird der Nachweis bereits an der Info-Theke überprüft.

Wer keinen Impf- oder Genesenen-Nachweis vorlegen kann, muss das negative Ergebnis eines höchstens 24 Stunden alten Antigen-Schnelltests oder eines bis zu 48 Stunden alten PCR-Tests belegen. In allen Fällen müssen sich die Besucherinnen und Besucher zudem durch ein amtliches Dokument (wie Personalausweis, Reisepass oder Führerschein) ausweisen.

Die Stadt Beckum bittet zusätzlich darum, nur für wirklich notwendige Anliegen persönlich vorbeizukommen und vorzugsweise über Telefon oder per E-Mail zu kommunizieren.

Wer persönlich kommen muss, sollte die Vorteile der Online-Terminbuchung für die Dienstleistungen der Bürgerbüros unter www.beckum.de nutzen. Dann ist die Angelegenheit planbar, direkt und ohne Wartezeit zu erledigen. Wer keinen Internetanschluss hat, kann unter 02521 29-488 einen Termin in einem der Bürgerbüros vereinbaren.

Für die anderen Verwaltungsbereiche sollten nach Möglichkeit ebenfalls vorab telefonisch oder per E-Mail Termine vereinbart werden.

 

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