5. Juni 2020 / Lokales

Bade- und Aufenthaltsverbot in der Blauen Lagune ab 13. Juni

Meldung der Stadt Beckum

Mit der heutigen Veröffentlichung in ihrem Amtsblatt hat die Bezirksregierung Münster als Obere Wasserbehörde die Nutzung der beiden Seen im ehemaligen Steinbruch West zwischen Ahlener Straße und Vorhelmer Straße, der sogenannten Blauen Lagune, neu geregelt. Der Rat der Stadt Beckum hatte in seiner letzten Sitzung am 19. Mai den Weg für die neue Verordnung geebnet. Sie gilt ab Samstag, den 13. Juni 2020.

Dann ist es verboten, sich in der Zeit vom 1. April bis 30. Oktober am Landschaftssee aufzuhalten oder darin zu schwimmen. Das gilt für den Biotopsee ganzjährig. In den 7 wärmeren Monaten bleibt lediglich der Weg zwischen den beiden Seen passierbar. Das umfängliche Bade- und Aufenthaltsverbot war nötig geworden, da die künstlichen Gewässer besonders an warmen Tagen von vielen Menschen besucht wurden. Das führte zu Problemen mit der angrenzenden Nachbarschaft. Auch der Biotopsee wurde beeinträchtigt.

In der neuen Ordnungsbehördlichen Verordnung ist auch geregelt, was in der übrigen Zeit geht und was nicht. Demnach ist es ganzjährig verboten zu zelten und zu grillen. Das Lagern und Übernachten ist nach ausdrücklicher Genehmigung der Stadt Beckum nur den Mitgliedern des Angelsportvereins Ahlen erlaubt. Die Ge- und Verbote in diesem Gebiet werden mit großen Schildern an mehreren Stellen verdeutlicht.

Noch ist das Baden im Landschaftssee erlaubt. Am Pfingstwochenende musste der Fachdienst Recht und Ordnung 74 Verwarnungen wegen Falschparkens ausgeben. Vorsorglich wurde die Zufahrt in die Anneckestraße und die Elisabeth-Selbert-Straße gesperrt. Keines der Fahrzeuge musste abgeschleppt werden.

Mit der neuen Regelung wird die Ordnungsbehörde das Gebiet vermehrt kontrollieren, bedarfsweise verstärkt durch einen Sicherheitsdienst, und wenn nötig Verstöße zur Anzeige bringen und Platzverweise aussprechen. Die bis Ende nächster Woche geltende Regelung war erst im Mai 2019 in Kraft getreten. Zuvor hatte es keine Handhabe für Bußgeldverfahren gegeben.

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