20. Mai 2020 / Lokales

Bade- und Aufenthaltsverbot im Bereich der Blauen Lagune beschlossen

Kein Baden mehr an der Blauen Lagune

Ein einstimmiges Votum gab es seitens der Mitglieder des Rates der Stadt Beckum zum Aufenthalt im Bereich der „Blauen Lagune“. Verboten ist nunmehr der Aufenthalt im Seebereich des Landschaftssees und dessen Gemeingebrauch in der Zeit vom 01. April bis 31. Oktober jedes Jahres.

Vorausgegangen war die Änderung einer Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Ausübung des Gemeingebrauchs an beiden Seen im ehemaligen Steinbruch West zwischen Ahlener Straße und Vorhelmer Straße im Stadtgebiet Beckum durch die Bezirksregierung Münster. Grundlage dafür war eine Dringlichkeitsentscheidung der Vorsitzenden der Fraktionen im Rat der Stadt Beckum und der Verwaltung im März dieses Jahres.

Die Verordnung wird nun, nach der erfolgten Zustimmung des Rates der Stadt Beckum, durch die Bezirksregierung Münster erlassen und öffentlich am 5. Juni 2020 im Amtsblatt bekannt gemacht werden. Anschließend erfolgt die Beschilderung, die das Verbot deutlich macht. Zusätzlich wird es eine Veröffentlichung geben, um viele Besucher darüber zu informieren, dass sie hier nicht mehr baden und grillen dürfen. 

Durch die Umsetzung der Regeln zur Bekämpfung des Coronavirus war die Arbeitsbelastung des städtischen Außendienstes bereits in diesem Frühjahr sehr hoch. Für die anstehenden Kontrollen soll auch ein Sicherheitsdienst eingesetzt werden. 

Natürlich darfst du auch weiterhin auf den Wegen durch das Gebiet der „Blauen Lagune“ spazieren gehen und hier die Natur genießen.

Von: Elisabeth Eickmeier

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