16. November 2020 / Lokales

Anfrage der SPD-Fraktion zu Filteranlagen in unseren Schulen

Anfrage an den Bürgermeister

Es folgt eine Anfrage der SPD-Fraktion an den Bürgermeister:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

auch in Beckum gehen die Covid-19 Erkrankungen derzeit durch die Decke. Ganz besonders in unseren Schulen steigen die Zahlen der Infizierten und immer mehr Schülerinnen und Schüler müssen in die häusliche Quarantäne. Lüften, lüften, lüften - so lautet der Ratschlag des Umweltbundesamtes und der Politik an die Schulen, um das Ansteckungsrisiko mit Covid-19 zu verringern.

Aus unserer Sicht und im Zusammenhang mit der kommenden kalten Jahreszeit kann es nicht mehr ausreichend sein, durch Lüften der Räume die Corona Pandemie zu bekämpfen. Seitens des Landes NRW wird hier leider lediglich mit der Maskenpflicht ab Klasse 5 und dem Lüftungskonzept 20-5-20 reagiert. Die Maske aber vermindert nur die Tröpfcheninfektion. Eine Infektion mit dem Corona-Virus ist jedoch auch über Aerosole möglich.

Seit dem 05.11.2020 stellt das Land NRW 50-Millionen € im Rahmen des Sonderprogramms zum Erwerb mobiler Luftfiltergeräte für Schulen und Sporthallen zur Verfügung.

Vor diesem Hintergrund bittet die SPD-Fraktion um eine zeitnahe Klärung der folgenden Fragen: 

  1. In wie vielen Unterrichtsräumen ist Querlüften möglich?
  2. In wie vielen Unterrichtsräumen ist lediglich Stoßlüften möglich?
  3. In wie vielen Unterrichtsräumen ist lediglich Lüften über gekippte Fenster möglich?
  4. Wie viele Sporthallen lassen sich ausreichend lüften?
  5. Wie wird kontrolliert, ob das Lüften „ausreichend“ ist?
  6. Wie hoch sind die Kosten, wenn alle Unterrichtsräume und Sporthallen (Priorisierung gemäß Dringlichkeit angesichts der Lüftungsmöglichkeit und der Hygienemaßnahmen in der Schule – Grundschule ungleich weiterführende Schule; Sporthalle ungleich Unterrichtsraum) mit mobilen Luftfiltergeräten ausgestattet werden?
  7. Wie sieht eine zeitliche Umsetzung der Ausstattungsmaßnahmen aus?

Da – wie eingangs erwähnt – in den Grundschulen keine Maskenpflicht vorgesehen ist, ist hier zudem die Möglichkeit der Tröpfcheninfektion gegeben. Die SPD – Fraktion bittet auch um die Beantwortung der Frage, wie sich die Ausstattung der Unterrichtsräume in Grundschulen mit Spuckschutzwänden finanziell auswirkt.

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