16. Dezember 2020 / Lokales

Aktuelle Coronaschutzverordnung - Was ändert sich für Beckum?

Geltend ab dem 16.12.2020

Was ändert sich für Beckum?

Im Zuge des neuen Lockdowns ist ab Mittwoch die Verwaltung für den Publikumsverkehr geschlossen. Für notwendige Angelegenheiten ist eine telefonische Terminvereinbarung mit den Dienststellen oder über die Telefonzentrale zu den jeweiligen Erreichbarkeitszeiten möglich. Für die Bürgerbüros ist weiterhin eine Online-Terminbuchung über www.beckum.de möglich.

Die Corona-Hotline ist unter 29-7777 erreichbar, derzeit in der Zeit von montags bis mittwochs von 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr, donnerstags von 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr, freitags von 08:30 bis 12:00 Uhr. 

Für Trauungen gilt die folgende Regel: Neben der Standesbeamtin/dem Standesbeamten und dem Brautpaar dürfen an allen Trauorten maximal 6 Personen anwesend sein. Die Gäste sollten nahe Angehörige sein. Die Trauzeugen dürfen auch Freunde sein. In dieser Woche stehen noch 14 Trauungen im Trauzimmmer und eine Trauung in der Museumsschmiede an.

Zwischen Weihnachten und Neujahr bleiben die Dienststellen vollständig geschlossen. Das Standesamt ist für die Anzeige von Sterbefällen am 30. Dezember in der Zeit von 10 bis 12 Uhr unter 29-410 und -412 zu erreichen. Die zur Corona-Bekämpfung erforderlichen Maßnahmen werden im Hause auch in dieser Zeit erledigt.

Der Dienstbetrieb startet am 4. Januar, Terminvereinbarungen bleiben erforderlich.

Die ab morgen geltende NRW-Coronaschutzverordnung sieht zudem die folgenden Regeln vor:

Geöffnet bleiben lediglich Einrichtungen des Einzelhandels für tägliche Verbrauchsgüter (Lebensmittel, Lieferdienste, Wochenmärkte, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser). Ferner bleiben Tankstellen, Banken und Sparkassen sowie Poststellen geöffnet.

Bau- und Gartenmärkte dürfen nur für Gewerbetreibende öffnen. Zulässig bleiben im Übrigen der Versandhandel und die kontaktfreie Auslieferung bestellter Waren. Beim noch geöffneten Einzelhandel für den täglichen Bedarf gilt weiterhin die Maskenpflicht auch auf Parkplätzen und Zuwegungen von Geschäften. 

An den Weihnachtsfeiertagen dürfen nur ein Hausstand sowie 4 weitere Personen aus dem engsten Familienkreis zusammentreffen. Auch im privaten Umfeld sind im Rahmen der NRW-Verordnung bereits ab morgen Partys und vergleichbare Feiern untersagt. Der Verkauf von Feuerwerkskörpern und sonstiger Pyrotechnik ist verboten. Im öffentlichen Raum darf zu keinem Zeitpunkt Alkohol konsumiert werden.

Erstmalig müssen Kirchen und Religionsgemeinschaften unter Berücksichtigung des lokalen Infektionsgeschehens entscheiden, inwieweit Gottesdienste in Präsenz durchgeführt werden. Hierzu besteht eine Informationspflicht gegenüber den Städten und Gemeinden. Das Land hat die Anforderungen an eine sichere Durchführung formuliert. Jagdveranstaltungen sind vollumfänglich untersagt.

Der Betrieb von Fahrschulen wird auf berufsbezogene Ausbildungen beschränkt und ist im Übrigen verboten.

In öffentlichen und privaten Sportanlagen kann grundsätzlich kein Individualsport mehr ausgeübt werden. Das Bewegen von Pferden bleibt aus Tierschutzgründen erlaubt. Sport- und trainingsbezogene Übungen mit Pferden in Anlagen sind untersagt.

Einrichtungen des Handwerks bleiben grundsätzlich geöffnet. Der Verkauf sonstiger Ware ist untersagt.

Es darf nur noch medizinische Fußpflege erfolgen.

Veranstaltungen, die der Grundversorgung der Bevölkerung und der Daseinsfür- oder  -vorsorge dienen (wie etwa Gemeinderäte und ihre Ausschüsse), sind nur zulässig, wenn sie aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht auf einen Zeitraum nach dem 10. Januar 2021 verlegt werden können. 

Eltern werden gebeten, zu prüfen, ob sie ihre Kinder noch in die Kitas schicken, die grundsätzlich aber geöffnet bleiben. Bei Fragen hierzu gibt die Kitaleitung Auskunft. Auch Eltern von Schülerinnen und Schülern bis einschließlich Klasse 7 sollten nach Möglichkeit vom „Homeschooling“ Gebrauch machen. Den Distanzunterricht organisieren die Schulleitungen. Die Stadt Beckum hat kurzfristig 300 weitere iPads bereitgestellt, sodass die Schulen mit derzeit gut 2 100 Endgeräten ausgestattet sind.

Beckums Bürgermeister Michael Gerdhenrich richtet sich in einer Videobotschaft (sobald wie möglich unter www.beckum.de abrufbar) an die Beckumerinnen und Beckumer.

In den Bildern siehst du noch einmal die aktuellen Reglungen, die ab sofort gelten.

Ein Fehlerteufel hat sich in den ersten beiden Bildern eingeschlichen. „Kinder bis einschließlich 14 Jahren" ist hier die richtige Formulierung.

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