7. April 2022 / Lokales

Aktualisierte Besucherregelung ab dem 08. April 2022 im St. Franziskus-Hospital Ahlen

St. Franziskus-Hospital Ahlen

Angesichts der derzeit extrem hohen Inzidenzwerte im Kreis Warendorf und besonders in Ahlen muss das St. Franziskus-Hospital eine zeitweilige Besuchssperre bis zunächst dem 15. April anordnen. Es besteht in medizinisch besonderen Situationen die Möglichkeit, eine Ausnahmeregelung auszusprechen. Für diese Besucher:innen gilt nach wie vor die Vorlage eines aktuellen negativen, zertifizierten Antigen-Schnelltests, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Ein Schnelltest kann in dem Testzentrum vor unserer Kinderklinik durchgeführt werden. 

Wir möchten Sie unter Berücksichtigung der aktuellen Coronasituation im Kreis Warendorf um Verständnis für diese notwendige Maßnahme zum Schutz der betreuten Patient:innen und der Mitarbeiter:innen unseres Krankenhauses bitten.

Sollte bei Ihnen eine Ausnahmegenehmigung für einen Besuch bestehen dürfen wir Sie darum bitten, die aktuellen Hygienemaßnahmen zu beachten. Dazu gehören das Tragen einer medizinischen Maske (FFP2-Maske), während des gesamten Aufenthaltes im Krankenhaus, die Händedesinfektion und die Einhaltung der Abstandsregeln.

Diese aktuelle Besucherregel gilt ab dem 08. April 2022.

Die aktuellen Besucherregeln sind auf der Homepage des St. Franziskus-Hospitals Ahlen >> www.sfh-ahlen.de einsehbar.

 

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