29. April 2022 / Lokales

Änderung der Elternbeitragssatzung „Kindertagesbetreuung“ einstimmig verabschiedet!

Von Elisabeth Eickmeier

Im gestrigen Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien, der Stadt Beckum, verabschiedeten die Fraktionen die  Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Kindertagesbetreuung (Elternbeitragssatzung Kindertagesbetreuung) einstimmig.

Rund ein Jahr hatte es gedauert, in Klausurtagungen die Dinge zu erarbeiten, die zu einer Beitragstabelle führen, die besonders niedrige und mittlere Einkommensklassen entlastet.

Der die neue Satzung hat folgende Rahmenbedingungen

  • Die Zahl der Elternbeitragsgruppen erhöht sich von 8 auf 10.
  • Die lineare Progression zwischen den Einkommensgruppen und die Orientierung an den durchschnittlichen Kindpauschalen sorgen für eine faire Lastenverteilung.
  • Die Einkommensgrenze für die Beitragsfreiheit steigt von 20.000 Euro auf 33.000 Euro.
  • Die Einkommensgrenze für die Beitragsfreiheit für Geschwisterkinder steigt von 37.000 Euro auf 51.000 Euro.
  • Die Einkommensgrenze für den Höchstbeitrag steigt von über 85.000 Euro auf über 105.000 Euro.
  • Die Maximalbelastung bleibt mit dem Höchstbetrag von 679 Euro für die Ganztagsbetreuung ab 3 Jahren moderat.
  • Der Wechsel von unter 2 Jahren (U2)/ab 2 Jahren (Ab2) auf unter 3 Jahren (U3)/Ab3 folgt der rechtlichen Systematik.
  • Der Stichtag für die Altersbemessung entfällt.
  • Die Beitragstabellen für die Zwischenstufen der Kindertagespflege und der Offenen Ganztagsschule (OGS) wurden entsprechend angepasst.
  • Die Beitragszahlenden der unteren Beitragsgruppen werden entlastet, die Beitragsgruppen ab der neuen Einkommensgruppe 7 moderat belastet.

 

Die Mitglieder des Ausschusses bedankten sich besonders bei Herrn Matuszek für die Umsetzung.

 

Von Elisabeth Eickmeier

 

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