7. Juni 2025 / Lokales

24-Stunden-Lieferantenwechsel: Energieversorgung Beckum informiert über gesetzliche Neuerungen

Schnellere technische Abwicklung von Lieferantenwechseln – neue Mitteilungsfristen bei Umzügen

Am Freitag (6. Juni 2025) tritt eine neue Vorgabe der Bundesnetzagentur in Kraft, die den Anbieterwechsel für Verbraucher vereinfacht, der 24h-Lieferantenwechsel, kurz LFW24. Die technischen Prozesse für einen Lieferantenwechsel im Strommarkt zwischen Lieferanten und Netzbetreibern müssen zukünftig werktags innerhalb von 24 Stunden vollzogen werden. Bestehende Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen bleiben von der neuen Regelung unberührt. Die neue gesetzliche Regelung erfordert eine Umstellung der technischen Abläufe bei allen Energieversorgern. Das wiederum hat auch Auswirkungen auf die Abwicklung von Anmeldungen und Abmeldungen. Die Energieversorgung Beckum (evb) erklärt, was Verbraucher jetzt beachten müssen. 

Neue Mitteilungsfristen bei Umzügen

„Ab dem 6. Juni 2025 sind rückwirkende Anmeldungen (Einzug) und Abmeldungen (Auszug) nicht mehr möglich. Mit dieser Änderung ergeben sich neue Mitteilungsfristen bei Ummeldungen“, erklärt Yvonne Schmidt, Teamleiterin Marktkommunikation - Abteilung Vertrieb, bei der Energieversorgung Beckum (evb), und fügt an: „Als lokaler Energieversorger ist es uns wichtig, Verbraucher in Beckum proaktiv über die neuen Gegebenheiten zu informieren. Dadurch lassen sich Verzögerungen und zusätzliche Kosten vermeiden, die durch fehlende Angaben oder technische Probleme entstehen. Um einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen, bitten wir, die Energieversorgung Beckum GmbH & Co. KG mindestens 14 Tage vor dem Ein- oder Auszug zu informieren. Die Vorankündigung gilt ebenfalls bei Eigentumswechsel von Immobilien.“

Frühzeitiger Kontakt spart Kosten

Wer seinen Umzug nicht vorab ankündigt, muss damit rechnen, dass bestehende Verträge auf die alte Anschrift weiterlaufen und der Nachmieter Energie auf Kosten des Vormieters verbraucht. „Durch einen frühzeitigen Kontakt mit uns lassen sich solche Kosten vermeiden“, erklärt Yvonne Schmidt und fügt hinzu: „Ihren Umzug können Kunden uns ganz einfach über unser Online-Serviceformular mitteilen. Um Schätzungen zu vermeiden, übermitteln Sie bitte die Zählerstände, zum Zeitpunkt der Schlüsselübergabe, direkt am Tag der Übergabe oder zeitnah.“ Verbraucher nutzen dafür zukünftig am besten die Marktlokations-Identifikationsnummer, kurz MaLo-ID. Mit dieser elfstelligen Nummer lässt sich jede Verbrauchsstelle eindeutig identifizieren. „Zu finden ist sie auf Ihrer Vertragsbestätigung oder der letzten Jahresrechnung. Sie können einen Lieferantenwechsel oder Umzug aber auch weiterhin ohne die MaLo-ID beauftragen. In dem Fall tauschen Lieferanten und Netzbetreiber diese untereinander aus. Bei Fragen oder Unterstützungsbedarf steht Ihnen unser Kundenservice telefonisch unter 02521/85 06-0 oder per Mail an kundenservice@evb-beckum.de gerne zur Verfügung – gemeinsam finden wir die passende Lösung für Ihre Strom- und Gasversorgung.“ fügt Yvonne Schmidt abschließend hinzu.

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