Etwa sieben Jahre nach dem tödlichen Einsturz einer Autobahnbrücke bei Schweinfurt hat das Landgericht zwei Ingenieure zu Haftstrafen verurteilt. Ein dritter Angeklagter wurde freigesprochen. Die Freiheitsstrafen wegen fahrlässiger Tötung sowie fahrlässiger Körperverletzung in 14 Fällen wurden zur Bewährung ausgesetzt. Das erklärte die Vorsitzende Richterin am Mittwoch am Landgericht Schweinfurt. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Am 15. Juni 2016 war das Traggerüst für die neue Schraudenbach-Talbrücke auf der Autobahn 7 nahe Werneck eingestürzt, als gerade 1500 Tonnen Beton eingefüllt waren. Ein Bauarbeiter starb, 14 wurden verletzt. Die Staatsanwaltschaft hatte am Vortag auf bewährungsfähige Haftstrafen für die drei angeklagten Männer plädiert. Demnach wurde die Tragfähigkeit des Gerüstes gar nicht berechnet - und dieser Mangel fiel den mit der Prüfung der Statik beauftragten Ingenieuren auch nicht auf. Die 49, 59 und 65 Jahre alten Angeklagten selbst sahen die Schuld dagegen bei den Baufirmen und sprachen von Ausführungsfehlern der Arbeiter - ihre Verteidiger hatten auf Freispruch plädiert. Das Gericht entschied auf eineinhalb Jahre Haft für den 59-Jährigen und neun Monate Haft für einen 49-Jährigen.
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Zwei Haftstrafen und ein Freispruch nach Brückeneinsturz
Ein Traggerüst für die neue Schraudenbach-Talbrücke auf der Autobahn 7 war 2016 eingestürzt, ein Bauarbeiter starb, 14 wurden verletzt. Wer trägt die Verantwortung für den Unfall?
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