6. Dezember 2023 / Aus aller Welt

Urteil zu abgetrenntem Kopf vor Gericht von BGH bestätigt

Dieser Anblick erschütterte im Sommer 2022 Passanten in Bonn: Vor einem Gerichtsgebäude hatte ein Mann einen abgetrennten menschlichen Kopf abgelegt. Der Fall landete vor dem BGH, der nun geurteilt hat.

Die Polizei hatte den Bereich vor dem Bonner Landgericht nach Fund des abgetrennten Kopfes abgesperrt.

Es ist ein bizarrer Fall, in dem der Bundesgerichtshof (BGH) nun das Urteil der Vorinstanz bestätigt hat: Ein Mann hatte im Sommer 2022 einen menschlichen Kopf vor ein Bonner Gerichtsgebäude gelegt. Im Januar hatte das dortige Landgericht den damals 39-Jährigen deshalb wegen Störung der Totenruhe zu eineinhalb Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt.

Der BGH verwarf nun die Revisionen des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft. Ekkehard Appl, Vorsitzender des zweiten Strafsenats, sagte bei der Urteilsverkündung in Karlsruhe: «Der Fall ist damit abgeschlossen und der Tote kann seine Ruhe finden.» (Az. 2 StR 270/23)

Nach den Feststellungen des Landgerichts hatte der Mann den Kopf seines an Tuberkulose gestorbenen Freundes im Juni 2022 vor das Gericht gelegt. Beide waren obdachlos. Ob der Mann den Kopf zuvor auch abgetrennt hatte, konnte das Gericht nicht mit Sicherheit feststellen. Im Verfahren hatte der Angeklagte zu den Vorwürfen geschwiegen. Seine Motivation blieb unklar.

Schock bei Passanten

Zeugen hatten sich im Prozess vor dem Landgericht schockiert von dem Anblick gezeigt, der sich ihnen bot. Eine Frau berichtete, dass ihr Sohn gerufen habe: «Mama, Mama, da liegt ein Kopf.» Sie selbst habe das zunächst für einen makabren Scherz gehalten.

In der Verhandlung vor dem BGH bemängelte die Verteidigerin des Mannes vor allem die rechtliche Würdigung des Landgerichts. Den Tatbestand der Störung der Totenruhe sah sie nicht erfüllt. Daher hätte ihr Mandant freigesprochen werden müssen. Der Mann selbst war nicht nach Karlsruhe gekommen. Der Vertreter der Bundesanwaltschaft kritisierte unter anderem, das Landgericht habe aus den Indizien Schlüsse gezogen, die so nicht nachvollziehbar seien.

Der Senat entschied jedoch anders. Richter Appl verwies bei der Verkündung darauf, dass die Feststellung der Schuldfähigkeit rechtsfehlerfrei gewesen sei. Auch habe das Gericht klargemacht, warum es nicht zweifelsfrei feststellen konnte, wer den Kopf abgetrennt hatte. Damit ist das Urteil rechtskräftig.


Bildnachweis: © Thomas Banneyer/dpa
Copyright 2023, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten

Meistgelesene Artikel

Unbekannte Gefahrenlage am Berufskolleg Beckum sorgt für Polizeieinsatz
Lokales

Laut Polizei besteht keine Gefahr für Personen.

weiterlesen...
Tedox in Beckum schließt Ende Mai
Lokales

Stadt prüft Zukunft der Fläche!

weiterlesen...
Schwerer Unfall auf der A2 bei Beckum
Lokales

Feuerwehr Beckum rettet mehrere Verletzte aus Fahrzeugen

weiterlesen...

Weitere Artikel derselben Kategorie

Verliebt in einen Bot – Sind KIs die besseren Partner?
Aus aller Welt

Immer verfügbar, stets zuvorkommend, keine Ego-Touren: Im Gespräch mit KI-Bots fehlt der menschliche Faktor. Kann das unter Umständen auch ein Vorteil sein – vielleicht sogar die Zukunft der Romantik?

weiterlesen...
Was wir aus dem Zwischenfall auf der ISS lernen können
Aus aller Welt

Teamwork und im Zweifel lieber Vorsicht: Ein Alarm auf der ISS zeigt, was im All zählt – und wo die Schwachstellen des internationalen Projekts liegen.

weiterlesen...
Studie: Menschen sind kooperativer als sie denken
Aus aller Welt

Eine globale Studie mit positivem Ergebnis: Die meisten Menschen sind kooperationsbereit, auch wenn das für sie Nachteile bedeutet. Auffällig ist das Resultat für Deutschland.

weiterlesen...