Der Prozess gegen einen durch die ARD-Dokumentation «Trauerschwindler» bekannten Bestatter ist vor dem Amtsgericht Rostock unter Ausschluss der Öffentlichkeit fortgesetzt worden. Die Richterin sah nach eigener Aussage schutzwürdige Interessen der Zeugin bedroht, die am Dienstag befragt werden sollte. Dabei gehe es um den plötzlichen Tod ihres Kindes sowie die sexuelle Beziehung zu dem Bestatter. Dem 49-Jährigen wird von der Staatsanwaltschaft Betrug in mehr als zehn Fällen vorgeworfen. Er soll Frauen in emotionalen Ausnahmesituationen getroffen, mit ihnen Beziehungen angefangen und sie dann um Geld betrogen haben. Insgesamt gehe es um mehr als 200 000 Euro. Die Anwältin erklärte, dass sich der Angeklagte auch um die Bestattung des Kindes ihrer Mandantin gekümmert habe. Sie beantragte im Auftrag der Frau den Ausschluss der Öffentlichkeit. Bei der Vernehmung gehe es absehbar unter anderem auch um den Umgang mit der Leiche des Kindes. Auch Bilder zur sexuellen Beziehung zu dem Angeklagten sollten demnach Gegenstand sein. Der Rechtsanwalt des Angeklagten entgegnete, es gehe vielmehr um den Zeitraum einige Zeit nach dem Tod des Kindes und nur um Absprachen hinsichtlich eines Darlehens. Außerdem habe die Zeugin im Rahmen der ARD-Doku schon umfangreiche Angaben gemacht. Die Bilder mit sexuellem Bezug habe sie selbst gemacht und auch an Dritte verteilt. Im Zweifel solle man die Doku sichten, die die Richterin nach eigener Aussage bislang bewusst nicht gesehen hat. Die Richterin gab letztlich dem Antrag der Anwältin statt. Vorige Woche hatte ein anderes mutmaßliches Opfer den Angeklagten während des ersten Verhandlungstages als «Meister der Manipulation» bezeichnet. Für sie hatte er die Bestattung ihres Ehemanns übernommen. Die 64-Jährige habe ihm rund 140 000 Euro gegeben, weil sie dem Unternehmer habe helfen wollen. Der Angeklagte hatte ausgesagt, er habe nie den Vorsatz gehabt, die Frauen zu betrügen.
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Mutmaßlicher «Trauerschwindler» vor Gericht
Ein Bestatter soll mit trauernden Frauen Beziehungen angefangen und sie finanziell ausgenutzt haben. Dabei geht es auch um eine Frau, deren Kind gestorben war. Deren Vernehmung sei nichts für die Öffentlichkeit, entschied das Gericht.
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