Die Staatsanwaltschaft prüft nach dem Tod eines bewaffneten Mannes bei einem Polizeieinsatz mit Schussabgabe, ob den beteiligten Polizisten Fehlverhalten vorzuwerfen ist. Man habe ein sogenanntes Todesermittlungsverfahren aufgenommen und prüfe, ob es konkrete Anhaltspunkte für ein strafrechtlich relevantes Fremdverschulden von Polizeibeamten gebe, teilte die Kölner Staatsanwaltschaft am Freitag mit. Die Polizisten würden dabei als Zeugen vernommen. Der 36-jährige Mann aus Euskirchen hatte den Angaben zufolge bei dem Einsatz am Donnerstagabend ein Messer bei sich, das er nicht wie von den Polizisten gefordert weggelegt haben soll. Ein Polizist schoss dem Mann demnach einmal in den Oberkörper. Der Mann soll sich am Boden liegend noch selbst schwer mit dem Messer verletzt haben. Er starb später in einer Klinik - ob an den Messerverletzungen oder an dem Schuss, war zunächst unklar. Eine Obduktion zur Klärung der Todesursache sei angeordnet worden, hieß es von der Staatsanwaltschaft. Der 36-Jährige soll vorher zwei Frauen bedrängt und mit körperlicher Gewalt versucht haben, an ihr Auto zu kommen. Nachdem ihm das misslang, floh er und stieg in ein Taxi, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte. Der Taxifahrer habe sich geweigert und sei ausgestiegen. Als der 36-Jährige auf den Fahrersitz gewechselt sei und versucht habe loszufahren, sei er von zwei Polizisten gestellt worden. Laut Staatsanwaltschaft war der Mann vorher nicht mit Gewaltdelikten aufgefallen.
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Mann nach Schuss tot - Verhalten von Polizisten wird geprüft
Eine Obduktion zur Klärung der Todesursache sei angeordnet worden, hieß es von der Staatsanwaltschaft. Polizisten würden dabei als Zeugen vernommen.
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