6. Juni 2026 / Aus aller Welt

Lebensrettend: Anfang 2026 wurden mehr Organe gespendet

Die Zahl der Organspender und auch die Zahl der gespendeten Organe sind in den ersten fünf Monaten dieses Jahres leicht angestiegen. Doch das reicht bei weitem nicht für alle Schwerkranken.

In Deutschland müssen spätere Spender zu Lebzeiten oder stellvertretend die Angehörigen einer Organentnahme explizit zustimmen. (Symbolbild)

In den ersten fünf Monaten des Jahres wurden gut zwölf Prozent mehr Organe gespendet als im Vorjahreszeitraum. Während von Januar bis Mai in diesem Jahr 1.405 Spenderorgane registriert wurden, waren es 2025 im gleichen Zeitraum 1.253, teilte die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) in Frankfurt mit.

Auch die Zahl der Spender ist leicht gestiegen: 2025 haben im betrachteten Zeitraum 426 Menschen nach ihrem Tod Organe für die Transplantation gegeben, 2026 waren es in diesen fünf Monaten 452 Menschen. Das ist ein Plus von 6,1 Prozent. 

Im ganzen Jahr 2025 waren es nach früheren Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation insgesamt auch etwas mehr Menschen, die nach ihrem Tod Organe zur Verfügung gestellt haben als noch im Vorjahr. 985 Menschen in Deutschland wurden ein oder mehrere Organe entnommen. Das war im Jahresvergleich zu 2024 ein leichter Anstieg um 3,4 Prozent. Mit diesen Zahlen lag 2025 die Organspende laut DSO auf dem höchsten Stand seit 2012. 

Doch die Spenderorgane reichten weiter nicht aus, um allen Patienten und Patientinnen auf den Wartelisten eine Transplantation zu ermöglichen, hieß es dazu. 3.150 Menschen erhielten Organe – auf der Warteliste hätten rund 8.200 Menschen gestanden. 

Diskussion um Widerspruchsregelung

Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern in Europa müssen verstorbene Personen in Deutschland zu Lebzeiten oder stellvertretend die Angehörigen einer Organentnahme explizit zugestimmt haben. Das könnte sich ändern: Eine Gruppe von Abgeordneten über Fraktionsgrenzen hinweg fordert eine grundlegende Neuregelung der Organspende in Deutschland. 

Ab dem Jahr 2030 soll ihrer Ansicht nach jede und jeder volljährige und einwilligungsfähige Mensch zunächst als Organspender gelten – außer, er widerspricht einer Organspende zu Lebzeiten ausdrücklich. 

Allerdings steuert der Bundestag bei dieser Frage auf eine ethische Debatte zu, bei der die im normalen Politikbetrieb üblichen Fraktionsgrenzen nicht zählen. Eine weitere Politikergruppe hatte bereits gewarnt vor einer solchen Widerspruchsregelung – mit der Begründung, sie wäre ein «Grundrechtseingriff».


Bildnachweis: © Marie Reichenbach/dpa
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