19. September 2019 / Allgemeines

Keine Wiedereinführung einer Baumschutzsatzung

Ratssitzung Beckum

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Wie bereits in den letzten Tagen berichtet wurde, ging bei der Verwaltung der Stadt Beckum eine Anregung der Beckumer Bürgerinnen und Bürger zur Wiedereinführung einer Baumschutzsatzung ein. Insgesamt 114 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner forderten in dieser Anregung den Rat der Stadt Beckum auf, zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Wiedereinführung einer Baumschutzsatzung zu beschließen.

Die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner begründeten dies mit der Bedeutung von Stadtbäumen für Mikroklima, Luftgüte, Sommerkühlung, Verbesserung von Wohnumfeld und Lebensqualität sowie für den Wasserhaushalt.

Darüber hinaus stellen Bäume die Lebensgrundlage für viele Tierarten dar, heißt es in der Anregung. Vor dem Hintergrund eines deutlichen Waldsterbens im Stadtgebiet sowie der Erklärung des Klimanotstandes durch den Rat der Stadt Beckum regen die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner dringend eine neue Baumschutzsatzung an.

Bäume im städtischen Bereich sind aus vielerlei Sicht wertvoll und haben durchgängig eine hohe Bedeutung auch für die Lebensqualität in der Stadt. Daher gilt es auch in Beckum, den Baumbestand zu erhalten und zu fördern.

Durch eine Baumschutzsatzung werden Bäume sowohl auf öffentlichen als auch auf privaten Flächen geschützt. Bäume dürfen ab einer bestimmten Größe nur noch mit einer begründeten Genehmigung gefällt werden. Bei Verstößen droht ein Bußgeld. Im Falle einer Genehmigung kann eine Ersatzpflanzung angeordnet werden.

Vor Einführung einer Baumschutzsatzung ist jedoch erfahrungsgemäß eine verstärkte Baumfällaktivität zu erwarten. Zudem besteht die Gefahr der vorsorglichen Fällung von Bäumen kurz vor Erreichen des Stammumfangs, bei dem der Schutz beginnt. Diese Reaktionen stehen dem eigentlichen Ziel des Baumschutzes entgegen. Darüber hinaus ergeben sich Kosten für Personal, das die Ausführung und Kontrolle der Satzung wahrzunehmen hat. Bei der Größenordnung der Stadt Beckum ist der Aufwand mit etwa 0,5 Stellen anzunehmen.

Seitens der Verwaltung wird keine Notwendigkeit gesehen, eine Baumschutzsatzung in Beckum einzuführen. Die Stadt Beckum setzt auf ihren Flächen bereits heute Instrumente des Baumschutzes und der Baumentwicklung offensiv ein – Erhalt und Schutz des Baumbestandes, Optimierung von Baumscheiben, umfangreiche standortangepasste Neuanpflanzungen, Beratung im Rahmen von Bebauungsplanfestsetzungen und mehr. Diese Instrumente sollen zukünftig in Zeiten des Klimawandels verstärkt eingesetzt werden.

Darüber hinaus gilt es, in Bebauungsplänen weiterhin eine klimawirksame Begrünung, insbesondere mit Bäumen, einzubringen. Zudem sind Einwohnerinnen und Einwohner sowie Baumeigentümerinnen und -eigentümer verstärkt zu Baumthemen und den positiven Wirkungen des Baumbestandes zu informieren und zu beraten. Dies ist aus Sicht der Verwaltung ein guter Weg, den Einwohnerinnen und Einwohnern keine Vorschriften zu machen, sondern sie mitzunehmen und dazu seitens der Stadt vorbildlich zu agieren. Die Selbstverantwortung der Eigentümerinnen und Eigentümer sollte gewahrt bleiben. Diese Vorgehensweise erfordert einen entsprechenden politischen Willen sowie personelle Kapazitäten. 

Die Ratsmitglieder sprachen sich heute mehrheitlich (mit 4 Gegenstimmen) für den Vorschlag der Verwaltung aus.

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