19. Februar 2020 / Allgemeines

Wie soll es bei der Blauen Lagune in Zukunft weitergehen?

Blaue Lagune Beckum

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Nachdem die Stadt Beckum in der letzten Woche den ausführlichen Fragenkatalog der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen umfangreich beantworteten, folgte das Thema "Mögliche zukünftige Nutzung der Seen des ehemaligen Steinbruchs West zwischen Ahlener Straße und Vorhelmer Straße" diese Woche im Ausschuss für Bauen, Umwelt, Energie und Vergaben.

Die Situation an der Blauen Lagune im vergangenen Jahr ist wohl jedem bekannt. Es kam zu problematischen Situationen im Baugebiet um die Seen, sodass die Anwohnerinnen und Anwohner sich sehr häufig beschwerten. Der Bereich wurde durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachdienstes Recht und Ordnung bevorzugt in die Kontrollen einbezogen. Teilweise wurden zur Sicherstellung von Rettungswegen Straßen für Nichtanwohnerinnen und Nichtanwohner gesperrt. Die Situation war insgesamt stark belastend für alle Betroffenen. 

Die Sommersaison 2019 hat viele Kräfte und Arbeitsstunden gebunden. Die zukünftige Nutzung der Seen des ehemaligen Steinbruchs West zwischen Ahlener Straße und Vorhelmer Straße sollte vor diesem Hintergrund überdacht und festgelegt werden. Insgesamt 5 Alternativen zur zukünftigen Nutzung des Bereiches sollen zur Auswahl stehen:

Alternative 1 – Fortführung der Maßnahmen aus dem vergangenen Jahr
Die Fortführung der Maßnahmen aus dem Jahr 2019 würde bedeuten, dass Kräfte des Fachdienstes Recht und Ordnung im Strandbereich die Einhaltung der Vorschriften kontrollieren, sofern hierfür personelle Kapazitäten vorhanden sind. Der Schwerpunkt läge dann weiterhin in der nachhaltig geforderten Überwachung des ruhenden Verkehrs in den umliegenden Straßen. Es würde hierbei auch in diesem Jahr zu einer Konkurrenz zwischen der Überwachung des Strandbereichs und der des ruhenden Verkehrs kommen. Gegen die unveränderte Fortführung der Maßnahmen spricht, dass bei der Überwachung des Uferbereichs im letzten Jahr objektiv Handlungsdefizite festzustellen waren und insbesondere Teile der Anwohnerinnen und Anwohner eine Überarbeitung des Konzeptes erwarten.

Alternative 2 – Bade- oder Aufenthaltsverbot im und am Gewässer bei Mindesttemperaturen
Sofern man ein Nutzungsverbot auf heiße Tage beschränken möchte und hierbei an eine noch in die wasserrechtliche Verordnung aufzunehmende Mindesttemperatur anknüpft, sind praktische Schwierigkeiten zu erwarten. Bei Überschreiten der Grenzwerte während des laufenden Badebetriebs könnte eine Durchsetzung des Verbots durch die begrenzte Zahl städtischer Kräfte faktisch nicht durchgesetzt werden. Dieses Vorgehen würde zu erheblichen Diskussionen mit den Besucherinnen und Besuchern führen. Derartige Beschränkungen in Verordnungen sind aus der Praxis nicht bekannt.

Alternative 3 – Bade- oder Aufenthaltsverbot im und am Gewässer in der Hauptsaison
Der übermäßigen Beanspruchung des Areals durch eine hohe Publikumsdichte in den Sommermonaten könnte durch ein zeitweiliges Bade- oder Aufenthaltsverbot begegnet werden. Das Baden oder der Aufenthalt wären dann lediglich außerhalb der festgelegten Sommermonate erlaubt. Eine Reduzierung der bisherigen Überwachungen wäre nur bei weitgehender Beachtung des Verbotes vorstellbar. Es ist jedoch aufgrund der Erfahrungen aus anderen Kommunen davon auszugehen, dass solche Verbote in der Regel nicht beachtet werden. Auch bislang wird das veröffentlichte Verbot der Nutzung des Biotopsees ignoriert, wie Kräfte des Fachdienstes Recht und Ordnung aus eigener Erfahrung immer wieder feststellen mussten. Weiterhin müsste die Ordnungsbehördliche Verordnung durch die Bezirksregierung Münster angepasst werden, sodass diese von einem saisonalen Verbot zu überzeugen ist.

Alternative 4 – Allgemeines Betretungsverbot
Bei dieser Möglichkeit wird das Betreten des Areals generell und konsequent in beiden Seebereichen verboten. Die Ordnungsbehördliche Verordnung wäre anzupassen. Je nach Akzeptanz wäre weiterhin ein hoher Bedarf der Überwachung gegeben. Dabei ist zu beachten, dass dann eine Zaunanlage zur Umsetzung des Verbotes notwendig wird, da erfahrungsgemäß das reine Verbot mit Beschilderungen nicht von einem Aufenthalt abhält. Die zu errichtenden Zaunlangen würde zu sehr hohen einmaligen Kosten führen. Durch ein allgemeines Betretungsverbot wären zudem auch Nutzerinnen und Nutzer aus Beckum, die aktuell möglicherweise ohne Auto zum See gelangen und sich rücksichtsvoll verhalten, betroffen. Ein Freizeitbereich, der durchaus auch nicht gemeinschädlich durch viele Personen und vor allem Rad Fahrenden genutzt wird, wäre geschlossen und würde den Menschen vorenthalten.

Alternative 5 – Modifizierte Fortführung der Maßnahmen aus dem Vorjahr
Ziel dieser Möglichkeit ist die Ausweitung der Kontrollen aus dem vergangenen Jahr mit punktueller Hilfe externer Kräfte. Es könnte insbesondere bei der Überwachung des Strandbereichs auf erfahrene externe Kräfte aus dem Sicherheitsgewerbe zurückgegriffen werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachdienstes Recht und Ordnung werden hierdurch entlastet und hätten erhöhte Kapazitäten zur Überwachung und Ordnung des ruhenden Verkehrs in den umliegenden Straßen frei. Die Ordnungsbehördliche Verordnung müsste nicht angepasst werden. Mit der Bezirksregierung könnten weitere Absprachen zur Optimierung der Durchführung von Ordnungswidrigkeiten-Verfahren bei Verstößen gegen die Ordnungsbehördliche Verordnung getroffen werden. Aufwändige bauliche Maßnahmen in Form von Zäunen wären bei dieser Möglichkeit nicht notwendig. Allerdings sollten kleinere Schleichwege, die auf das Areal führen, durch entsprechende Bepflanzung geschlossen werden.

>> Eine Entscheidungsvorlage soll im Fachausschuss für Bauen, Umwelt, Energie und Vergaben am 19. März 2020 vorliegen! Wie es dann mit der Nutzung der Seen in Beckum weitergehen soll, wird dann vermutlich in naher Zukunft durch die Kommnalpolitik entschieden.

Die Antworten der Stadt Beckum zum Fragenkatalog der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen findest du hier: www.dein-beckum.de/fragen-und-antworten-blaue-lagune

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