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Die Regelungen und Verbote, die das öffentliche Leben einschränken, ändern sich zurzeit in schnellem Takt. Vermehrt erreichen die Stadt Beckum Anfragen besorgter Bürgerinnen und Bürger, die Abweichungen zwischen der gestern veröffentlichten Allgemeinverfügung der Stadt Beckum im Vergleich zu den ebenfalls gestern veröffentlichten Leitlinien von Bundeskanzlerin Angela Merkel feststellen.
Das betrifft insbesondere Regelungen für den Einzelhandel und die Gastronomie. In den Leitlinien der Bundesregierung, einer Vereinbarung zwischen Bundesregierung und Bundesländern, ist beispielsweise vorgeschrieben, dass Restaurants um 18:00 Uhr schließen sollen und dass nur versorgungsrelevanter Einzelhandel geöffnet bleiben darf, also Möbel- oder Kleidungsgeschäfte schließen müssen.
Die Allgemeinverfügung der Stadt Beckum ist noch nicht so weitereichend. Das liegt daran, dass die Länder die Leitlinien und ihre Umsetzung nun zu prüfen haben. Das Land Nordrhein-Westfalen wird, wie in den letzten Tagen geschehen, in Kürze bestimmte Maßnahmen anordnen. Das geschieht durch Erlass des zuständigen Ministeriums. Zu den Leitlinien der Bundesregierung hat es noch keine Weisungen des Landes NRW an die Kommunen gegeben. Für die Beckumerinnen und Beckumer werden diese Regelungen erst verbindlich, wenn die Kommunen die Weisungen des Landes umsetzen, durch sogenannte Allgemeinverfügungen auf Ortsebene. Nur so kann Rechtssicherheit gewährleistet werden. Durch diesen gesetzlich vorgeschriebenen Weg kommt es zu einer zeitlichen Verzögerung.
Die städtische Internetseite wird regelmäßig aktualisiert. Eine Unterseite ist eingerichtet: www.beckum.de/corona.html
Der Kreis Warendorf hält die wichtigsten Informationen zum Corona-Virus bereit: www.kreis-warendorf.de.