20. September 2018 / Allgemeines

Wettbürosteuer von 3 % erhoben

Rat der Stadt Beckum

Wettbürosteuer von 3 % erhoben

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Zuletzt war die Erhebung einer Wettbürosteuersatzung im Haupt- und Finanzausschuss am 19. September 2017 Thema bevor sich die Ausschussmitglieder am 12. September erneut dazu berieten.

Hier wurde berichtet, dass das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 29. Juli 2017 entschieden hat, dass eine aufgrund des Wetteinsatzes erhobene Wettbürosteuer zulässig ist. Nach der Veröffentlichung dieses Beschlusses veröffentlichte auch der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen eine solche Mustersatzung.

>> Eine Wettbürosteuer besteuert das Vermitteln oder Veranstalten von Pferde- und Sport- wetten in Wettbüros, die neben der Annahme von Wettscheinen auch das Mitverfolgen der Wettereignisse ermöglichen.

Das im April 2018 bekannt gemachte Ergebnis einer Umfrage hat gezeigt, dass zu diesem Zeitpunkt 36 Kommunen in NRW eine Wettbürosteuer erhoben haben.
Die Kommunen, die den Steuermaßstab des Wetteinsatzes anwenden, erheben in der Regel einen Steuersatz von 3%.

Im Beckumer Stadtgebiet werden momentan 3 Wettbüros betrieben. Die Einführung einer Wettbürosteuer soll auch dem Lenkungszweck dienen. Ziel ist es hier, das Glücksspiel einzudämmen, der Zunahme von Wettbüros entgegenzuwirken und somit die Spielsucht zu bekämpfen.

In der heutigen Sitzung des Rates der Stadt Beckum beschlossen die Mitglieder einstimmig, die geplante Wettbürosteuer von 3% durchzusetzen.

Es ist vorgesehen, für die Haushaltsplanung einen vorsichtig geschätzten Steuerertrag von 10.000 € pro Wettbüro pro Jahr anzunehmen. Im Jahr 2019 würden aufgrund der vorgesehenen nachträglichen Veranlagung 3 Quartale festgesetzt, sodass sich hier ein geschätzter Steuerertrag von 22.500 € ergeben könnte.

 

Falls du noch etwas nachlesen möchtest, kannst du dir alles im Online Ratsinformationssytem der Stadt Beckum anschauen.

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