7. Mai 2020 / Allgemeines

Was die gestern vorgestellten Neuregelungen für Beckum bedeuten?

Stadt Beckum

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Gestern haben Kanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidentin und die Ministerpräsidenten über weitere Lockerungen in der Corona-Pandemie beraten. Demnach überlässt der Bund nun in weiten Teilen den Ländern die Verantwortung. Das gilt, solange das Infektionsgeschehen sich nicht wieder verschärft. Die Abstandsregelungen, das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes im Einzelhandel und in Bussen und Bahnen und viele Verbote gelten weiter. Einige Beschränkungen werden gelockert.
 
Die neue Coronaschutzverordnung für Nordrhein-Westfalen sieht beispielsweise vor, dass ab sofort Sport ohne Körperkontakt und draußen wieder vermehrt möglich ist, sofern die Abstandsregeln befolgt werden können. Für Beckum bedeutet dies, dass die in Frage kommenden Vereine für Leichtathletik und für Abnahmen von Sportabzeichen das Sportzentrum Harberg und das Jahnstadion nutzen dürfen. Umkleiden und Duschen müssen geschlossen bleiben. Lediglich die Toiletten können genutzt werden. Auch Tennisplätze können für Einzelspiele (kein Doppel) wieder genutzt werden. Die Vereine wurden entsprechend informiert und nutzen die Außensportanlagen im Rahmen ihrer genehmigten Trainingszeiten. Eine vollständige Öffnung der Außensportanlagen ist nicht möglich, weil Sport mit Körperkontakt, zum Beispiel Fußball, ausgeschlossen ist. Reiten ist auch in Hallen zulässig, wenn die Hygienevorschriften eingehalten werden können.
 
In den Grundschulen gilt ab Montag ein rollierendes System, so dass täglich ein anderer Jahrgang in der Schule unterrichtet wird. Für die 5. bis 9. Klassen der Sekundarschule soll es ebenfalls rollierenden Unterricht geben. Hierzu informieren die Schulleitungen die Eltern im Einzelfall. In den Gymnasien werden ab Montag auch die Jahrgänge der Q 1, die im nächsten Jahr die Abiturprüfungen ablegen, unterrichtet. Die unteren Jahrgänge werden am Kopernikus-Gymnasium und am Albertus-Magnus-Gymnasium zu einem späteren Zeitpunkt zurück erwartet. Über die genauen Regeln und Zeiten werden die Eltern über die Schulleitungen informiert.
 
Beim Einzelhandel dürfen nun auch Geschäfte wieder öffnen, die größer als 800 Quadratmeter sind, sofern sie die Auflagen erfüllen können. Wer sich mit Lebensmitteln aus dem Außer-Haus-Verkauf versorgt (Eis, Pommes, Pizza, etc.), muss sich für den Verzehr nur noch 25 Meter statt bisher 50 Meter vom Verkaufsort wegbewegen. Außengastronomie, Picknicken und Grillen bleiben weiterhin untersagt. Es gibt Perspektiven für weitere Lockerungen.

 

Quelle

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