15. August 2017 / Allgemeines

Wahlbenachrichtigungen zur Bundestagswahl am 24. September

Für den 24. September

Wahlbenachrichtigungen zur Bundestagswahl am 24. September

Am Sonntag, den 24. September findet die Bundestagswahl statt. Hierzu gibt das Bürgerbüro der Stadt Beckum folgende Informationen: Alle Wahlberechtigten erhalten bis spätestens 3. September ihre Wahlbenachrichtigung. Wer bis dahin keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte sich bis zum 8. September im Bürgerbüro der Stadt Beckum melden, um zu klären, ob eine Eintragung ins Wählerverzeichnis erfolgt ist.

Wer nicht im Wahllokal wählen kann, sollte rechtzeitig Briefwahl beantragen. Hierzu gibt es verschiedene Möglichkeiten: Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte befindet sich ein Briefwahlantrag, der ausgefüllt und an die Stadtverwaltung gesendet werden kann. Auf den Wahlbenachrichtigungskarten ist zudem ein personifizierter QR-Code aufgedruckt. Dieser erleichtert es online Briefwahl zu beantragen. Die Briefwahlunterlagen können ab sofort auch unter www.beckum.de/wahlen angefordert werden. In allen Fällen werden die Briefwahlunterlagen per Post zugestellt.

Ab dem 21. August können die Wahlberechtigten auch direkt per Briefwahl in den Bürgerbüros Beckum und Neubeckum während der üblichen Öffnungszeiten wählen. Hierzu muss die Wahlbenachrichtigungskarte oder der Personalausweis vorgelegt werden.

Weitere Auskünfte erteilten die Bürgerbüros in Beckum und Neubeckum unter der Telefonnummer 02521 29-481.

 

 

Quelle

 

 

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