30. Oktober 2021 / Allgemeines

VHS-Vortrag: Testament und Erbrecht

Mit Hartmut Bartsch

Am 16.11.2021 findet um 17 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses in Neubeckum der VHS-Vortrag „Testament und Erbrecht“ statt. Ein Testament zu verfassen ist nicht leicht. Wer soll in welchem Umfang bedacht werden? Wen von der Erbfolge soweit als möglich ausschließen? Wie kann Streit unter den späteren Erben oder Nichterben ausgeschlossen werden? Vieles ist zu bedenken, wenn man zu Lebzeiten die Verteilung seines Vermögens plant.

Anhand zahlreicher Beispiele erläutert der Rechtspfleger und Geschäftsleiter des Beckumer Amtsgerichts Hartmut Bartsch zunächst die Erbfolge, wie sie der Gesetzgeber im Bürgerlichen Gesetzbuch vorsieht. Dann werden die formellen Bestimmungen für die wirksame Abfassung eines Testaments bzw. einer letztwilligen Verfügung dargestellt, um abschließend Möglichkeiten der inhaltlichen Gestaltung einer letztwilligen Verfügung aufzuzeigen.

Die VHS weist darauf hin, dass die 3G-Regeln eingehalten werden müssen.

Um vorherige Anmeldung unter 02521 29-707 oder vhs@beckum.de wird gebeten.

 

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